Umsatzsteuer: Kabinett drückt aufs Tempo

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Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung soll im nächsten Kalenderjahr von bisher 10,7 auf 9,5 % sinken. Das Bundeskabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf vergangener Woche zugestimmt. Um eine Klage der EU-Kommission vom Tisch zu bekommen, soll der Gesetzentwurf noch vor dem Jahresende das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben. Nachbesserungen am ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums proklamierte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner als persönlichen Erfolg. Sie habe in Verhandlungen mit dem federführenden Finanzressort eine noch weitere Absenkung des Pauschalierungssatzes ebenso verhindern können wie die Einführung eines Automatismus zur künftigen Anpassung des Pauschalierungssatzes. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz habe einen Automatismus ohne Parlamentsberatung und Gesetzgebungsprozess vorgesehen.

Im Einzelnen sieht der Regierungsentwurf vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte künftig auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet wird. Vorgesehen sind zudem die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. Sollte sich bei der Überprüfung des Durchschnittssatzes eine Anpassung ergeben, wäre die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament im Rahmen des dann erforderlichen Gesetzgebungsvorhabens einzubinden. Vor der Kabinettssitzung hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Kritik an der geplanten Senkung des Satzes zur Umsatzsteuerpauschalierung bekräftigt. Der Pauschalierungssatz von 9,5 % beruhe auf einer systematischen Verzerrung und dürfe nicht zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen. Dieser müsse aber anhand der tatsächlichen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ermittelt werden. Das sich nun anschließende parlamentarische Verfahren steht unter Zeitdruck, weil die EU-Kommission die gesetzliche Neuregelung mit Anpassung des Pauschalierungssatzes bis zum 1. Januar 2022 fordert.

AgE