Der jahrelange Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung um die Umsatzsteuerpauschale kann wohl endgültig zu den Akten gelegt werden. Wie der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in der vergangenen Woche berichtete, hat die Brüsseler Behörde dem Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die Beschwerde gegen die in Deutschland praktizierte Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe als zurückgenommen betrachtet wird. Allerdings behält sich Brüssel eine erneute Prüfung im Rahmen des Beihilfeverfahrens vor, falls neue Beweismittel vorgelegt werden sollten. Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuer-pauschalierung war zwei Jahre in Folge abgesenkt und zuletzt zum Jahreswechsel von 9,5 % auf 9,0 % angepasst worden; bis zum 31. Dezember 2021 hatten noch 10,7 % gegolten. Den Anpassungen vorausgegangen waren lange Auseinandersetzungen zwischen Berlin und Brüssel. Die EU-Kommission hatte die Pauschalierung als versteckte Beihilfe gewertet, die den deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil verschaffe.