Begründet wird die Beibehaltung des in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes mit der Notwendigkeit, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können. Die EU-Kommission ermöglicht in ihrem Vorschlag einer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine Umschichtung von bis zu 15 %. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich für eine Beibehaltung des Satzes von 6 % aus. Die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) erteilte einer erneuten Anhebung des zu Beginn der Förderperiode beschlossenen Satzes von 4,5 % eine Absage.
Eigentlich müssen die nationalen Beschlüsse für die Umschichtung im kommenden Jahr von der Bundesregierung bis zum 1. August gefasst werden. Angesichts der Verzögerungen bei den Brüsseler Beratungen wird jedoch damit gerechnet, dass der Termin voraussichtlich auf Oktober verschoben wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Die Bundesratsbefassung könnte im September erfolgen. Die Anhebung von 4,5 auf 6 % in diesem Jahr war Bestandteil des sogenannten Agrarpakets, das im Spätsommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Durch die höhere Umschichtung wurden die Direktzahlungen zusätzlich um insgesamt rund 75 Mio. € gekürzt, die für Fördermaßnahmen in der zweiten Säule zur Verfügung stehen.
AgE