Eine neue Düngeverordnung kommt. Eine Frage ist, wie sie kommt und wie die Auswirkungen für die Bauern abgemildert werden können. Eine andere, wie schnell die Bundesländer darauf reagieren können. Und die entscheidende: Was sagt Brüssel zu den deutschen Vorschlägen?
Seit einigen Tagen liegt der überarbeitete Entwurf für eine Änderung der deutschen Düngeverordnung nun in Brüssel. Dort habe man, so sagt es zumindest das Bundeslandwirtschaftsministerium, bereits Zustimmung signalisiert. Voraussetzung: Was in dem Entwurf steht, wird auch so umgesetzt. Mindestens. Ob es dazu kommt, darüber hat am 3. April der Bundesrat zu entscheiden. Zuvor werden in den zuständigen Ausschüssen aber noch Änderungsanträge erörtert werden. Wie die Bundesländer am Ende entscheiden, hängt von mehreren Gesichtspunkten ab. Fachliche werden dabei auch eine Rolle spielen. So pocht Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber nach wie vor darauf, das Andüngen von Zwischenfrüchten im Herbst doch noch zu erlauben. Und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) will, dass die vorgesehene Unterdüngung um 20 % in roten Gebieten erst greift, wenn es im Zuge der Binnendifferenzierung zu einer Neuausweisung belasteter (roter) und weniger belasteter (grüner) Gebiete gekommen ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Summe der Vorbehalte ausreicht, dass irgendein Bundesland den Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium noch grundlegend infrage stellen wird. Denn der Schwarze Peter liegt sonst bei ihm. Kein Bundesland will verantwortlich dafür gemacht werden, dass die Bundesrepublik bei einem Scheitern und einer neuen Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) täglich 856 000 € zu berappen hat. Zum anderen sind die Länder dem jetzigen Stand zufolge selbst mit dafür zuständig, das umzusetzen, worauf die Hoffnungen vieler Bauern ruhen: dass die Messstellen überprüft werden und sich so der Zuschnitt der roten Gebiete verkleinern lässt.
NRW ist in diesen Punkten den anderen Bundesländern durchaus einen Schritt voraus. Man muss nicht alles loben, was im Ministerium in Düsseldorf ersonnen wird und beim LANUV in Recklinghausen aufschlägt. Aber: NRW hat schon vor Jahren die Überprüfung der Messstellen in die Wege geleitet. Dass dabei auch marode Messstellen entdeckt wurden, hat vor Kurzem für Aufregung gesorgt. Ein Skandal wäre das nur, wenn man die Defekte hingenommen und nicht reagiert hätte. Doch Defekte wurden und werden behoben und wo das nicht möglich ist, werden die betreffenden Messpunkte vorerst stillgelegt. Das ist der Sinn einer Qualitätssicherung, Schwachstellen zu identifizieren und auszuschalten. Zudem hat NRW rund 200 weitere Messstellen auf Bitten des Berufsstandes angelegt.
Damit hat NRW als eines der ersten Länder die Voraussetzungen für die sogenannte Binnendifferenzierung geschaffen. Für die macht sich NRW seit Monaten stark, die findet unter den Ressortchefs der Länder mehr Anhänger und, so hört man, für die soll auch Brüssel ein offenes Ohr haben. NRW-Ministerin Ursula Heinen-Esser tut sich daher leicht, wenn sie jetzt schon ankündigt, dass parallel zu einer neuen Düngeverordnung auf Bundesebene eine neue Landesverordnung erlassen werden soll, in der Messstellenertüchtigung und Binnendifferenzierung wesentliche Ankerpunkte sind. Mit denen hofft sie, Verschärfungen abzumildern. NRW ist damit einigen anderen Bundesländern deutlich voraus – darunter auch solche, die es bis heute nicht geschafft haben, der Bundesdüngeverordnung von 2017 eine eigene Landesverordnung folgen zu lassen! Übrigens: Auch das ein Grund, warum die EU-Kommission gegenüber Deutschland nicht lockerlässt; interpretiert sie solches Verhalten doch als Nachlässigkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit.
Ob die EU-Kommission nach einer Zustimmung im Bundesrat sich tatsächlich zufrieden gibt, bleibt zu hoffen. Sicher ist noch lange nichts. Jedenfalls war am Mittwoch, kurz vor Redaktionsschlus dieser LZ-Ausgabe, aus Brüssel noch zu hören, dass die Kommission nicht sicher sei, wie sie im Hinblick auf ein (erneutes) Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie verfahren will. Das könne sie erst entscheiden, wenn aus dem Entwurf ein Gesetz geworden ist. Das dürfte, im günstigsten Fall, nicht vor Ende April passieren. Die Hängepartie geht also weiter und die Bauern starten in die nächste Vegetationsperiode, ohne wirklich zu wissen, worauf sie sich bei der Düngung einstellen müssen.