Das Bundeskabinett hat am Dienstag Gesetzesvorlagen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) gebilligt. Zuvor hatten sich die für Umwelt und Landwirtschaft zuständigen Ressorts geeinigt. Der Kompromiss baut in wesentlichen Teilen auf dem Ende März erzielten Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) auf. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), äußerte im Vorfeld bereits massive Bedenken. Er bezeichnete die Vereinbarungen als „alles andere als erfreulich“ und kritisierte, dass die vorgesehenen Ökoregelungen mehr Bürokratie bedeuten würden.
Umschichtung in die zweite Säule: Für die Jahre 2023 bis 2026 ist eine Steigerung von 10 auf am Ende 15 % vorgesehen. 2022 soll die Umschichtung 8 % betragen. Eine Umschichtungsquote für 2027 steht noch nicht fest. Zumindest im Bundesumweltministerium geht man davon aus, dass sich der Anstieg dann fortsetzen werde.
Ökoregelungen/Eco-Schemes: Künftig sollen, wie bereits von der AMK gefordert, 25 % der Zahlungen in der ersten Säule von sogenannten Eco-Schemes abhängig gemacht werden. Möglicherweise erhöht sich der Prozentsatz noch, wenn im Trilogverfahren auf EU-Ebene anderes beschlossen wird. Zusätzlich zu den von der AMK vorgeschlagenen Maßnahmen haben sich Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium auf drei weitere geeinigt: So soll es eine ergebnisorientierte Grünlandextensivierung geben, die auf die Förderung bestimmter Pflanzenarten abgestellt ist; vollständiger Pflanzenschutzmittelverzicht auf bestimmten Flächen; Bonus für besondere Maßnahmen in Schutzgebieten. Neu ist, dass für Ökoregelungen vorgesehene Mittel in die zweite Säule umgeschichtet werden können, wenn sie nicht beansprucht wurden und einen Betrag von 66 Mio. € übersteigen. Diese Mittel könnten dann ohne zusätzliche Kofinanzierung durch die Länder eingesetzt werden.
Bestätigt wurden auch die Beschlüsse der Länderressortchefs zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe; so soll die Umverteilung zugunsten der ersten 60 ha verstärkt werden. Auf eine Kappung und Degression wird verzichtet. Geplant ist zudem eine Erhöhung der Junglandwirteförderung. Zur Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter sollen gekoppelte Tierprämien eingeführt werden. Sollte beim EU-Trilog nichts anderes beschlossen werden, sind künftig zudem 3 % unproduktive Flächen vorzuhalten.
Die Einigung im Kabinett erhöht die Chancen, die Gesetzgebung vor der Sommerpause abzuschließen. Eine erste Lesung im Bundestag könnte in Kürze erfolgen. Der Bundesrat dürfte sich Ende Mai damit befassen. Die Regelungen sind Grundlage für den nationalen GAP-Strategieplan, der bis Ende des Jahres der EU vorliegen muss. Jetzt bleibt die Bundesregierung im Zeitplan. Damit entfällt die Möglichkeit, dass die nationale GAP-Umsetzung eine Rolle bei Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl spielt. ds/AgE