Wenig überraschend hat der EU-Umweltausschuss dem Trilog-Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Europaparlament zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) grünes Licht erteilt. Rat und Europaparlament müssen noch endgültig zustimmen. Das Plenum der Europaabgeordneten wird die Übereinkunft voraussichtlich in der zweiten vollen Märzwoche absegnen. In der Abstimmung votierten 64 Mitglieder des Umweltausschusses für die novellierte Richtlinie, fünf dagegen. Sieben Abgeordnete enthielten sich. Im Gesetzgebungsprozess war vor allem um die von der EU-Kommission vorgeschlagene stärkere Einbindung der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung gerungen worden.
Der Trilog-Kompromiss sieht vor, dass die Rinderhaltung weiter außen vor bleibt. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis Ende 2026 eine Neubewertung vorzunehmen, ob eine Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung erforderlich ist. Dabei soll auch die Rinderhaltung berücksichtigt werden. Für die Schweinehaltung hatten sich Rat und Parlament Ende 2023 auf einen Schwellenwert von 350 GVE verständigt. Die Grenzen beim Geflügel liegen in Zukunft bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthähnchen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor. Zu beachten ist dabei in der Praxis, dass es auf EU-Ebene und in Deutschland Unterschiede bei der Berechnung der GVE gibt.