Die drei großen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben am Montag angekündigt, eine Volksinitiative zur Artenvielfalt zu starten. Die Landesregierung zeige „keinerlei Ansätze für eine konsequente Naturschutzpolitik“ begründen sie. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht dabei, dass der Flächenverbrauch in NRW nach wie vor sehr hoch ist und die Landesregierung sich im Rahmen des Entfesselungspakets von einer Politik des Flächensparens verabschiedet habe. Tag für Tag gingen etwa 10 ha Fläche für neue Wohn- und Gewerbegebiete, Straßenbau und Rohstoffgewinnung verloren. Die Landesregierung forciere geradezu den Verlust von Lebensräumen und den Artenschwund. Die Organisatoren haben zwar auch im Blick, den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten deutlich einzuschränken oder ganz zu verbieten. Doch dies sei gegenüber dem Ziel, bis 2025 den Flächenverbrauch auf 5 ha täglich zu begrenzen, nicht das vordringlichste, wurde der LZ Rheinland auf Nachfrage bestätigt.
Dass der Weg über eine Volksinitiative gehen soll, liegt am Thema. Flächenverbrauch hat mehr als eine Ursache und lässt sich daher nicht mit nur einem Gesetz behandeln. Bei Volksbegehren sind aber konkrete Gesetzesvorschläge zur Abstimmung zu stellen. Eine Volksinitiative zielt dagegen darauf ab, dass sich das Parlament mit dem Thema befassen muss. Der Vorteil: Damit kann ein Anliegen wesentlich breiter behandelt werden, was dann unter Umständen mehrere Gesetze betreffen kann. Zudem ist für den erfolgreichen Ausgang nur eine Zustimmung von 0,5 % der stimmberechtigen Deutschen erforderlich; für ein Volksbegehren sind es 8 %. ds