Umweltminister vereinbaren Praxisleitfaden Wolf

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Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ beschlossen. Das hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt. Unter deren Vorsitz fand die UMK am Donnerstag vergangener Woche digital statt. Der Praxisleitfaden sei im Umlaufverfahren bereits vor der Konferenz einstimmig angenommen worden. Der Leitfaden gebe klar und rechtssicher vor, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden dürfe. Er skizziere die rechtlichen Grundlagen und gebe Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. Damit sei der Praxisleitfaden insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung beim weiteren Umgang mit dieser durch Europarecht streng geschützten Art.

Konkret geht es in dem Leitfaden um die Dokumentation von Nutztierrissen, die Protokollierung der im Einzelfall angewendeten Herdenschutzmaßnahmen sowie die Identifizierung eines Wolfs als Schadensverursacher. Daneben gibt es Hinweise zum verursachten Schaden und zur Schadensprognose. Neben dem Herdenschutz werden auch Alternativen zur Wolfsentnahme erläutert. Schließlich wird auf die tierschutzrechtliche Zulässigkeit der Tötung eingegangen, etwa auf die Bedingungen der Entnahmegenehmigung und die Durchführung der Entnahme. Den Leitfaden finden Sie im hier: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1642091