Unfaire Handelspraktiken melden

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Wer als Lieferant von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder davon weiß, kann sich jetzt an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden und dies über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Unlautere Handelspraktiken zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten sind seit Juni 2021 verboten. Deutschland hat mit dem Agrar-organisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) die UTP-Richtlinie (UTP steht für Unfair Trading Practices) der EU umgesetzt. Unlautere Handelspraktiken finden der BLE zufolge nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern statt. Deshalb sei sie als zuständige Behörde für die Durchsetzung des Verbots auf Hinweise angewiesen, zum Beispiel von Betroffenen. Dabei müssten Betroffene nicht befürchten, durch die Beschwerde ihre Lieferbeziehung zu gefährden. Denn die BLE sei per Gesetz ermächtigt, die Identität der Betroffenen sowie alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen vor einer Offenlegung zu schützen. Ausführliche Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und das Online-Beschwerdeformular sind unter www.ble.de/utp zu finden.