Update Glyphosat-Verbot

Schweden: Ein Glyphosatverbot würde für die schwedischen Bauern, aber auch für die dortige Agrarwirtschaft insgesamt teuer. Nach Einschätzung der Landwirtschaftsbehörde würde ein Verbot sowohl das Einkommen der Bauern reduzieren als auch die Kosten der Feldbewirtschaftung erhöhen. Selbst wenn die Erträge mit alternativen Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen stabil gehalten werden könnten, sei wegen des höheren Aufwands mit einem Rückgang des Einkommens zwischen umgerechnet 28,50 € und 142,20 €/ha zu rechnen. Da die Böden früher und stärker bearbeitet werden müssten, sei zudem davon auszugehen, dass der Treibstoffverbrauch und der Ausstoß von Treibhausgasen auf diesen Flächen deutlich zunehmen würden. Damit verbunden sei erfahrungsgemäß auch eine höhere Rate bei der Nitratauswaschung. Die gesamten „sozio-ökonomischen“ Kosten eines Glyphosatverbots schätzt die Behörde auf 40,30 Mio. € bis 75,0 Mio. €.

Österreich: In Österreich hat nach dem Parlament jetzt auch der Bundesrat einem generellen Anwendungsverbot von Glyphosat zugestimmt. Die ÖVP, die sich für Einschränkungen stark gemacht hatte, konnte sich auch in der Länderkammer nicht durchsetzen. Der burgenländische Bundesrat Jürgen Schabhüttl von der SPÖ hatte vor der Abstimmung das Verbot unter anderem damit begründet, dass Glyphosat der meist eingesetzte Schadstoff sei, der den Insekten den notwendigen Lebensraum wegnehme. Die ÖVP-Bundesräte Martin Preineder und Eduard Köck sprachen dagegen von einem „populistischen“ Verbot. Rückstände in den Pflanzen gebe es nur, wenn die Erntepflanze mit Glyphosat behandelt werde, und das sei in Österreich verboten.

Deutschland: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte gegenüber dem „Tagesspiegel am Sonntag“, es sei nicht davon auszugehen, dass es nach 2022 innerhalb der EU nochmals eine Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat geben werde. Gleichzeitig betonte die Ministerin mit Blick auf den umstrittenen Vorstoß des österreichischen Parlaments für ein landesweites Totalverbot, dass ein früherer Ausstieg auf nationaler Ebene nicht möglich sei. Das EU-Recht untersage einen solchen Schritt, solange der Wirkstoff innerhalb der Union zugelassen sei. Die Bundesregierung wolle aber bis zum Spätsommer eine eigene Strategie vorlegen, wie der Glyphosat-Einsatz verringert werden könne.