Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Urteil des Landgerichts Trier begrüßt, wonach vegane beziehungsweise bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ beziehungsweise „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Das Gericht hatte Ende März entschieden, dass die Bezeichnung „Käse“ laut EU-Recht ausschließlich tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Die Vermarktung von nicht aus tierischer Milch hergestellten Produkten als Käse sei wettbewerbswidrig. Das ändere sich auch dann nicht, wenn durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handle. Auch komme es nicht darauf an, ob die Gefahr bestehe, dass Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht würden. Der Bauernverband wertete das Urteil jetzt als Bestätigung seiner Kritik an der Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, nicht auf Milch basierende Lebensmittel als „Käse“ zu verkaufen. Die Unternehmen sollten die Bezeichnung ihrer Produkte ändern. An den Gesetzgeber appellierte der Verband, auch bei Fleisch- und Wurstprodukten die Regelungen nachzuschärfen und ein „eindeutiges Bekenntnis zum Original“ abzugeben.