Verbesserungsvorschläge für EU-Pflanzenschutzpaket

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Vier Verbesserungsvorschläge zu den von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hat das Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. In einem vorgelegten Scientific Opinion Paper präzisiert das Amt die Voraussetzungen, die seiner Ansicht nach notwendig sind, damit die Vorgaben aus Brüssel in der Praxis tatsächlich wirken, zum Artenerhalt beitragen und resiliente Ökosysteme in Agrarlandschaften hervorbringen. Hauptforderung ist, für die Berechnung des Risikoindikators 1 (HRI-1) die Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln mit ihren mittleren Aufwandmengen zu normieren. In der aktuellen Fassung würden im HRI-1 die Verkaufsmengen der Pestizide aufsummiert, ohne ihre gravierenden Unterschiede im Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt ausreichend zu berücksichtigen, heißt es in dem Papier.

Die Akzeptanz der Pestizidreduktionsziele könnte nach Ansicht der Autoren erhöht werden, indem ausreichende Finanzmittel zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Durchführung von Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und für einen wirtschaftlichen Nachteilsausgleich auf Betriebsebene bereitgestellt werden. Vorgeschlagen wird vom UBA auch die Schaffung und Erhaltung von pflanzenschutzmittelfreien Anbauflächen, um bestimmte Tier- und Pflanzenarten besonders zu schützen. Der Anteil dieser Flächen – pestizidfrei bewirtschaftet oder stillgelegt – sollte auf regionaler Ebene bis 2030 auf mindestens 10 % der gesamten Anbauflächen ohne Grünland angehoben werden.

In ihrem vierten Punkt sprechen sich die Autoren des Papiers dafür aus, sensible Gebiete und Gewässer auf realistische Weise gezielt zu schützen. Die im Kommissionsentwurf vorgesehene weitgehende Pestizideinschränkung in vielen Schutzgebieten sei zwar aus wissenschaftlicher Sicht notwendig; für eine erfolgreiche Umstellung bedürfe es allerdings einer Übergangszeit. Ausnahmen unter Verwendung von Mitteln mit geringem Risikoprofil und der im Ökolandbau zugelassenen Präparate seien für bestimmte Gebietstypen unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele sinnvoll.