Vergünstigungen infrage gestellt

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich dafür ausgesprochen, tierische Produkte von der Mehrwertsteuerermäßigung für Lebensmittel auszunehmen. Die dadurch frei werdenden Mittel sollten dazu eingesetzt werden, den „klimaschädlichen hohen Konsum tierischer Lebensmittel“ zugunsten einer stärker pflanzenbasierten Ernährung umzulenken, erklärte UBA-Präsident Prof. Dirk Messner vergangene Woche bei der Vorstellung einer Studie zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland. Er bezifferte den Umfang der betreffenden Begünstigung für Veredlungsprodukte auf rund 5,3 Mrd. €. Studienautor Dr. Andreas Burger wies da-rauf hin, dass es nach geltendem Recht zugleich möglich wäre, die Mehrwertsteuer für pflanzliche Produkte noch weiter zu ermäßigen, etwa auf 5 %. Das könnte auch als sozialer Ausgleich dienen. Laut der UBA-Studie würde die Besteuerung tierischer Lebensmittel mit dem regulären Satz von 19 % den Verbrauch verringern und damit Treibhausgasemissionen in einer Größenordnung von schätzungsweise rund 4 Mio. t CO2-Äquivalenten einsparen. Weitere Ansatzpunkte zum Abbau umweltschädlicher Subventionen sieht das UBA im Agrarsektor vor allem bei den Steuervergünstigungen für Agrardiesel und der Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer. Beide Instrumente haben 2018 der Studie zufolge Mindereinnahmen von jeweils etwa 470 Mio. € verursacht.

Im Jahr 2018 erreichten die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland laut UBA einen Gesamtumfang von rund 65,4 Mrd. €. Davon entfielen 47 % auf den Verkehrssektor, 39 % auf die Energiebereitstellung und -nutzung, 9 % auf die Land- und Forstwirtschaft inklusive Fischerei sowie 5 % auf das Bau- und Wohnungswesen. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) handelt es sich bei der Steuervergünstigung für Agrardiesel und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für tierische Lebensmittel indes nicht um Subventionen.

„Die Kritik des Umweltbundesamtes insbesondere am Agrardiesel beruht auf einem falschen Verständnis dieser Regelung“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es handele sich nicht um eine Subvention, sondern um einen Teilausgleich für eine „massive Benachteiligung“. Europäische Wettbewerber wie Frankreich und Polen arbeiteten mit deutlich niedrigeren Steuersätzen; die Landwirte seien aber auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU angewiesen. Auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel kann laut Krüsken nicht als Agrarsubvention gewertet werden. Krüsken warf der Behörde außerdem vor, eine realistische Antwort zum klimaschonenden Betrieb von Traktoren zu „verweigern“. Das UBA habe mit seiner „ideologischen Fundamentalkritik an Biokraftstoffen den Umstieg auf erneuerbare Antriebe um ein Jahrzehnt verzögert“.

AgE