Verkündet und vergessen?

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und dem Insektenschutzgesetz gelten seit Monatsbeginn zwei Regelungen, um die lange gerungen und heftig gestritten worden ist. Dabei waren die bundespolitisch Federführenden sehr bemüht, mit Zusicherungen den Unmut in der Landwirtschaft zu befrieden. Die vollständige Erfüllung lässt aber auf sich warten.

Selten haben Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland Gesetzesvorhaben so intensiv verfolgt und sich so engagiert eingemischt wie anlässlich der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Beides ist landläufig auch unter dem Titel Insektenschutzpaket bekannt und hat über Monate Tausende Landwirtinnen und Landwirte in allen Teilen der Republik auf die Straßen gebracht. Nachdem über die Novellierungen viele Monate lange und hitzig debattiert wurde – immerhin kam der Druck auf die Politik von zwei Seiten, von der Landwirtschaft genauso wie von Naturschutzorganisationen – passierte das Paket im Frühjahr das Kabinett und wurde Ende Juni auch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Anfang des Monats sind die Änderungen nun in Kraft getreten. So weit ein kurzer Rückblick.

Anders als sonst üblich ist den Betroffenen somit nicht viel Zeit geblieben, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen und Alternativen zu finden. Fehlanzeige etwa bei maßgeblichen Einzelregelungen wie zum Beispiel das Einsatzverbot von Glyphosat betreffend oder die nicht mehr erlaubte Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten. Die größte Lücke klafft aber dort, wo noch auf den letzten Metern vor der Verabschiedung viele Zusicherungen gemacht wurden, die Landwirtschaft nicht allein mit den erhöhten Anforderungen zu lassen. Schließlich, auch das gehört zu der Geschichte, waren der Verabschiedung des Pakets gehörige Ausei­nan­dersetzungen zwischen Umwelt- und Agrarressort vorangegangen, in die wohl auch Kanzlerin Dr. Angela Merkel eingegriffen haben soll. Am Ende bekam jede etwas. Svenja Schulze (SPD) das umstrittene Insektenpaket. Julia Klöckner (CDU) ein Päckchen im Wert von 65 Mio. €.

Um diesen Betrag soll nämlich die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgestockt werden. Mit diesem Geld und weiteren 43 Mio. € aus den Haushalten der Bundesländer soll ein Erschwernisausgleich finanziert werden. Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo bisher bewährte Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen und so Ertragsverluste oder höhere Aufwendungen für die Bewirtschaftung die Folgen des Insektenschutzpakets für die Landwirte sind.

Doch bis heute sind den vollmundigen Zusicherungen, hinter die sich im Übrigen auch die Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer gestellt haben, nicht überall Taten gefolgt. Und man kann auch nicht klar ausmachen, wo es im Argen liegt: Macht sich Julia Klöckner einen schlanken Fuß oder sind die Bundesländer jetzt säumig? Für NRW lässt sich zwar feststellen, dass das Land eine lange, wenn nicht gar die längste Tradition in Sachen kooperativer Naturschutz hat. Aber bislang wurden auch hier keine Förderprogramme aufgelegt, die speziell den neuen und zusätzlichen Anforderungen und Auswirkungen von Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutzanwendungsverordnung Rechnung tragen. Dabei sollte doch genau diese umfangreiche Kenntnis im Umgang mit freiwilligen Vereinbarungen zum Naturschutz als Beschleuniger wirken.

Beschleunigt Klarheit braucht es zudem da, wo noch nicht eindeutig geklärt ist, wie in NRW die Gebietskulissen bezüglich Anwendungsverboten von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern abgegrenzt sind. Für größere Gewässer lässt sich dies zwar aus der Internetanwendung TIM-online.de ablesen. Für „kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung“ steht dies allerdings noch nicht abschließend fest. Hier will das Land noch in diesem Jahr Regelungen treffen. Das ist auch dringend nötig. Denn ob und in welcher Breite (5 oder 10 m) entlang kleinster Rinnsale Abstandsstreifen angelegt werden müssen, macht in fast allen Lagen des Rheinlands für jeden Betrieb einen spürbaren Unterschied in der bewirtschafteten Fläche und damit auch für die Anbauplanung aus. NRW hat also durchaus noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen: Das eine sind geeignete Förderprogramme, die den Grundsatz der Kooperation hoch halten, und das andere sind klare und an den Gegebenheiten und Bedürfnissen der Praxis orientierte Gebietskulissen.