Der Druck auf Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wächst, Brachflächen generell für den Anbau von Feldfrüchten freizugeben. Derartige Forderungen wurden im Laufe der vergangenen Woche auch in den eigenen Reihen laut. So hält es etwa Gisela Sengl, Sprecherin für Landwirtschaft und Ernährung der Grünen im Bayerischen Landtag, für vertretbar, Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) in diesem Jahr für den Anbau zu nutzen. Auch Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) zeigt sich in einem Interview offen für den Anbau von Eiweißpflanzen auf Vorrangflächen.
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, forderte angesichts der Produktionsausfälle im Rahmen des Ukraine-krieges und der dramatischen Folgen für weite Teile der Welt, man müsse alles dafür tun, die Produktion hierzulande wieder zu steigern. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, warf Özdemir vor, mit seiner restriktiven Haltung der „ethisch-moralischen Verantwortung“ nicht gerecht zu werden, die Deutschland als geografisch und klimatisch begünstigter Agrarstandort habe. Özdemir müsse sich endlich von alten Ideologien lösen und pragmatisch handeln. Für den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ist die Möglichkeit zur Nutzung des Aufwuchses zu Futterzwecken lediglich „ein erster richtiger Schritt“, dem dringend weitere folgen müssten.
Die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender, stellte indes eine weitergehende Freigabe der ÖVF in Aussicht. Dabei dürfe man aber nicht das Ziel einer natur- und klimagerechten Landwirtschaft aus den Augen verlieren. Der Einsatz von Pestiziden stehe aber „unseren Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen entgegen“.
Rukwied bezeichnete am vergangenen Freitag gegenüber Journalisten eine Öffnung der Vorrangflächen für den Anbau von Eiweißpflanzen als dringend notwendig. Das Anbaupotenzial veranschlagte er auf rund 250 000 ha oder 2 % der Ackerfläche. Daneben komme in diesem Jahr allenfalls noch Mais infrage. Als Voraussetzung für eine Nutzung der Vorrangflächen müsse außerdem der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglicht werden. Neu zu bewerten sei die ab 2023 vorgesehene Stilllegung von 4 % der Ackerfläche, erklärte Rukwied.
AgE
ÖVF: Was das BMEL erlaubt
Der vom BMEL vorgelegte Entwurf zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht die Freigabe Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) der Kategorien Brache und Zwischenfrüchte für die Futternutzung vor. Danach sollen brachliegende Flächen, die als ÖVF ausgewiesen wurden, nicht erst ab dem 1. August, sondern bereits ab dem 1. Juli zur Beweidung freigegeben werden, und zwar nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern für alle Tierarten. Zudem soll eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig sein. Auf Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke soll in diesem Jahr ebenfalls eine Beweidung durch alle Tierarten sowie eine Schnittnutzung erlaubt werden. Nach Ressortangaben belief sich der Umfang dieser Flächen mit Zwischenfruchtanbau im vergangenen Jahr auf 1,06 Mio. ha. Der Verordnungsentwurf war noch vor der Brüsseler Entscheidung zur weitgehenden Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen in die Ressortabstimmung gegeben worden.