Oberstes Ziel beim Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern in der EU muss die Verringerung der Verschmutzung sein. Darauf haben sich die Umweltpolitiker des Europaparlaments in ihrem Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu verschiedenen geplanten Novellierungen der europäischen Wassergesetzgebung geeinigt. Konkret geht es um die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Oberflächengewässerrichtlinie. Das EU-Parlament wird sein Verhandlungsmandat nun voraussichtlich auf der Plenartagung im September verabschieden. Danach können die Gespräche mit den nationalen Regierungen über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes beginnen, sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat.
Auf Lob der Abgeordneten stieß die von der Kommission vorgeschlagene Beobachtungsliste für bestimmte Stoffe und Stoffgruppen in Wasserkörpern. Diese sollte allerdings nach Ansicht der Umweltpolitiker ausgeweitet werden. Konkret genannt werden dabei unter anderem Mikroplastik, antimikrobielle resistente Mikroorganismen und ausgewählte antimikrobielle Resistenzgene. Auch sollten nicht nur die gängigen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat Teil der Beobachtungsliste sein. Auch auf weniger relevante Pestizidmetaboliten sollte das Wasser untersucht werden.