Wenn zwei Parteien sich nicht grün sind, kann ein Vertrag die Spielregeln festschreiben, die es einzuhalten gilt, damit sich die Parteien vertragen. Wohl deshalb erhofft sich mancher, dass ein Gesellschaftsvertrag den Knoten im Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft löst.
Diese Woche waren Landwirte und Landwirtinnen zu Tausenden auf der Straße. Sie haben ihrem Unmut Luft gemacht, dass ihnen zusehends mehr Auflagen aufgebürdet werden, sie aber keine Sicherheit bekommen, wie es mit ihnen weitergehen soll. Nach den Kundgebungen ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Politik postwendend von ihren Positionen verabschiedet und das in die Schieflage geratene Verhältnis von Teilen der Gesellschaft (nicht der gesamten!) zur Landwirtschaft wieder ins Lot gerät. Dafür braucht es schon mehr. Auch mehr solcher Aktionen, so wie es Vertreter des Berufsstandes ebenso wie die Initiatoren der „Land schafft Verbindung“-Kundgebung bereits angekündigt haben.
Nicht erst seit den aktuellen Protesten sind Rufe nach einem gesamtgesellschaftlichen Konsens zur Landwirtschaft oder einem Gesellschaftsvertrag zu hören. Die Idee dahinter ist reizvoll: Man bringe zusammen, wer ein Interesse daran hat, dass es mit der Landwirtschaft weitergeht; lasse die so lange diskutieren, bis klar ist, wie es weitergehen kann und soll; um dann festzuhalten, was die Diskursteilnehmer und die, die sie vertreten, dafür zu leisten haben. Das kann schmerzhaft werden, wie auch die Initiatoren von „Land schafft Verbindung“ bei einem Pressegespräch im Vorfeld der Kundgebungen am Dienstag in Bonn erläuterten. Schließlich gilt es, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bauern, das Verlangen der Verbraucher nach hochwertigen Nahrungsmitteln, die Forderung der Wasserwerke nach sauberem Trinkwasser, den Anspruch der Tierschutzverbände auf ein Höchstmaß an Tierwohl, den Drang des Lebensmittelhandels nach preisgünstigen Nahrungsmitteln, den Traum der Umweltverbände von einer naturbelassenen Landschaft sowie die Vorgaben der Politik zu erfüllen. Am Ende könnte ein Manifest stehen, von dem alle Beteiligten sagen: „So kann es gehen! Dazu verpflichten wir uns, die wir daran mitgewirkt haben.“ Wenn es denn so einfach wäre! Dass die Anregungen, einen Konsens zu schaffen, aus verschiedensten Richtungen kommen, aus dem Umwelt- und Naturschutz ebenso wie aus dem Tierschutz, aus den Verbänden der Landwirtschaft ebenso wie aus der Politik, könnte Hoffnung machen. Doch neben inhaltlichen Differenzen gibt es noch andere Knackpunkte:
1. Die Zusammensetzung der Runde, der die Ausarbeitung eines solchen Vertrages obliegt. Im Zweifelsfall fühlen sich immer Gruppen ausgeschlossen und daher nicht an die Vereinbarungen gebunden. Sitzt etwa der Deutsche Tierschutzbund stellvertretend für den Tierschutz am Tisch, befriedet das noch lange nicht Tierrechtsorganisationen wie Peta, die jegliche Form von Tierhaltung ablehnen.
2. Der Verlust von Geschäftsmodellen. Auch manche der großen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die derzeit die Landwirtschaft torpedieren, folgt allein dem Strickmuster, dagegen zu sein, um das eigene Dasein (und dessen Finanzierung) zu rechtfertigen. Lösungsorientierung gehört bislang nicht bei jeder NGO zur Mission. Warum sollten diese ihre Rechtfertigung und Existenz gefährden?
3. Wie lässt sich Verbindlichkeit gewährleisten? Das ist wohl die härteste Nuss. Zwar mögen die Unterhändler per Unterschrift Verbindlichkeit für die Organisation zusichern, die sie vertreten. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft (wie bei Interessenvertretungen und NGOs die Regel) endet die Pflicht des Einzelnen, auch wenn sie zum Beispiel Eingang in eine Satzung findet, aber mit dem Austritt. Wer nimmt dann ehemalige Mitglieder in die Pflicht? Bliebe die Option, dass im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages ausgehandelte Vereinbarungen Gesetze werden. Das würde das Gesellschafts- und Wirtschaftssystem, wie wir es zurzeit kennen, jedoch aushebeln. Oder wie könnte Mehrarbeit oder finanzieller Verlust durch Verzicht auf Ertrag oder Qualität sonst ausgeglichen werden, wenn nicht durch verordnete Preise und Planwirtschaft?
Die Idee eines Gesellschaftsvertrages hat daher etwas von einer Utopie: Die Ideale und Ziele sind erstrebenswert, aber kaum realistisch. So wie der Sozialismus. Dessen Verfechter versprachen, dass sich die Menschen vertragen, wenn Besitz überwunden ist und überall Gleichheit in Freiheit herrscht. Wirklichkeit wurde das nie.