Vertragsverletzungsverfahren angestoßen

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Wegen Verstößen gegen den Brexit-Austrittvertrag hat die Europäische Kommission jetzt offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich angestoßen. Hintergrund für ein am Donnerstag vergangener Woche von der Brüsseler Behörde nach London übermitteltes Aufforderungsschreiben ist das zwei Tage zuvor im Londoner Unterhaus verabschiedete Binnenmarktgesetz. Eine Zustimmung des britischen Oberhauses steht allerdings noch aus. Mit dem Gesetz soll die britische Regierung die Möglichkeit erhalten, Änderungen am sogenannten „Nordirland-Protokoll“ vorzunehmen. Premierminister Boris Johnson bezeichnete die Regelung als „Sicherheitsnetz“, um Nordirland für den Fall eines harten Brexit – also bei einem Nichtzustandekommen eines Handelsvertrages mit der EU bis Jahresende – entgegen dem geltenden Austrittvertrag im britischen Binnenmarkt beziehungsweise der eigenen Zollgemeinschaft zu halten. Der Vertrag mit der EU-27 sieht dagegen vor, dass die Provinz des Vereinigten Königreichs enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden bleiben soll. Dies würde unter Umständen auch Kontrollen im Güterverkehr mit der britischen Insel erforderlich machen.

Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen betonte, dass die EU trotz des nun gestarteten Vertragsverletzungsverfahrens weiter auf die volle Einhaltung des Austrittsvertrages pochen werde. Zugleich unterstrich sie, dass Brüssel zu seinen eingegangenen Verpflichtungen stehe. Die Pläne von Premierminister Johnson wertete sie hingegen „als Vertrauensbruch und Verstoß gegen internationales Recht“.

Laut EU-Kommission hat das Vereinigte Königreich nun bis Ende Oktober Zeit, sich zu dem Aufforderungsschreiben zu äußern. Nach Prüfung der Antwort Londons beziehungsweise bei einem Ausbleiben einer Reaktion werde man gegebenenfalls eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, heißt es seitens der Brüsseler Behörde. Am Ende des Verfahrens drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). AgE