Verursachergerechte Regeln als Ziel

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SPD, FDP und Grüne einigen sich auf eine Novelle des Düngegesetzes

 

Die Koalition hat sich auf Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Düngegesetzes verständigt. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Düngerecht künftig stärker als bisher am Verursacherprinzip auszurichten. „Wir zeigen einen Pfad auf, damit Landwirte, die ordnungsgemäß wirtschaften, in Zukunft von den Auflagen in roten Gebieten ausgenommen werden können“, verlautete es übereinstimmend aus den Ampelfraktionen. Dafür soll der Gesetzeszweck erweitert werden. Zweck des Düngegesetzes soll es nun sein, durch das Monitoring eine Grundlage zu schaffen, einzelbetriebliche Ausnahmen zu ermöglichen. Mit dem Monitoring sollen Fortschritte bei der Nitratbelastung nachgewiesen werden. Für die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist eine Verordnung geplant. Zudem sollen die Voraussetzungen für Ausnahmen „insbesondere nach Verursachungsbeiträgen“ ausgerichtet werden. An der Stoffstrombilanz will die Ampel festhalten. Diese soll aber die neue Bezeichnung „Nährstoffbilanz“ erhalten und bürokratiearm ausgestaltet werden.

 

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte kritisch. „Die Absichtserklärung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht reicht bei Weitem nicht aus“, monierte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Notwendig seien eine konkrete Ausgestaltung und eine verbindliche Festlegung. Rukwied wies darauf hin, dass die lange angekündigten Erleichterungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in roten Gebieten noch immer nicht auf den Weg gebracht worden seien. Zudem habe sich die Koalition nicht da­­rauf verständigen können, die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz zu streichen, sondern kündige lediglich Erleichterungen an. Dem DBV-Präsidenten zufolge bringt das keinen erkennbaren Nutzen für den Gewässerschutz, führt aber zu Bürokratie bei den Betrieben. Hier sei eine Chance für den Bürokratieabbau vertan worden. AgE