In den Kreisen Paderborn und Gütersloh sind in zwei Geflügelhaltungen die Verdachtsfälle der ansteckenden Geflügelpest (aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt) festgestellt worden. Aus Tierschutz- und Vorsorgegründen werden laut Mitteilung des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in beiden Beständen Keulungen vorgenommen.
Nach mehreren Einzelnachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln am Niederrhein wurden laut MUNLV jetzt in einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Viruserkrankung bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt. Bei dem Betrieb im Kreis Gütersloh soll es sich um einen Mast-Enten-Betrieb handeln, in dem derzeit über 20.000 Tiere gehalten werden. Im Kreis Paderborn sei handele es sich dagegen um rund 50 Tiere verschiedener Geflügelarten.
Die Tiere des Betriebes im Kreis Gütersloh haben laut Ministerium bereits massive Krankheitssymptome gezeigt. Daher habe das Veterinäramt des Kreises Gütersloh aus Tierschutz- und Vorsorgegründen unverzüglich die tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst. In der Hobbyhaltung im Kreis Paderborn werden derzeit weitere amtliche Proben untersucht. Dort soll ebenfalls die Tötung des Tierbestands unter behördlicher Überwachung eingeleitet werden. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) steht aber nach Angaben des MUNLV noch aus.
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. Zur Vermeidung der Einschleppung sind alle Halter aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Hintergrund: Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion.
Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.