In einem Geflügelbetrieb mit Masthähnchen-Elterntieren im niederländischen Altforst ist Mittwoch vergangener Woche die Geflügelgrippe (H5) nachgewiesen worden. Wie das Haager Landwirtschaftsministerium einen Tag später mitteilte, handelt es sich um eine hochpathogene Variante. Der betroffene Bestand umfasse 35 700 Tiere. Diese sollen nun von Mitarbeitern der niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) getötet werden, um der Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Dem Agrarressort zufolge wurden eine Schutzzone im Umkreis von 3 km sowie eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In der Schutzzone seien neun weitere Geflügelfarmen ansässig, die nun auf die Krankheit getestet würden. Für diese Betriebe und 16 Geflügelfarmen in der Überwachungszone gelte ein Transportverbot. Dies betreffe Geflügel, Eier, Geflügelmist und gebrauchte Einstreu sowie andere Tiere und tierische Produkte aus Betrieben mit kommerziell gehaltenem Geflügel. Die seit Freitag vergangener Woche geltende landesweite Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel bleibt dem Ministerium zufolge in Kraft. Damit hatte das Ressort auf den Fund von mit der Geflügelpest infizierten Wildvögeln reagiert. Zoos, Streichelzoos und Hobby-Vogelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere abzuschirmen, damit sie nicht mit wildlebenden Wasservögeln und deren Kot in Kontakt kämen. In Deutschland wurde laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Geflügelpest bei einer Wildente in Hamburg, einem Mäusebussard in Mecklenburg-Vorpommern und verschiedenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Freitag vergangener Woche bestätigt.