Gegner bestreiten die Diskussion über Risiken und Nutzen neuer genomischer Verfahren in der Pflanzenzucht gerne mit jahrzehntealten Argumenten. Die haben einmal für strenge Vorgaben für die Erzeugung und Verbreitung genetisch veränderter Organismen (GVO) gesorgt. Mit der Genschere stehen nun andere Möglichkeiten zur Verfügung. Deswegen müssen auch differenziertere Regeln gelten.
Vergangene Woche hat die EU-Kommission vorgelegt, was viele mit Spannung erwartet haben: Ihre Vorschläge, wie mit Produkten neuer genomischer Verfahren (NGT, New genomic techniques) umgegangen werden soll. Sie öffnet damit die Tür, Methoden wie die Genschere auch in Europa für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Neu sind die aber längst nicht mehr. So wurde die erste Anwendung der Genschere CRISPR/Cas bereits 2012 von zwei Wissenschaftlerinnen dokumentiert, die dafür 2020 mit einem Nobelpreis ausgezeichnet wurden. Die EU-Kommission selbst sieht ihren Vorschlag eingebettet in den Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie und erhofft sich davon noch mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. So könnten damit Nutzpflanzen gezüchtet werden, die widerstandsfähiger sind oder Nährstoffe besser verwerten als bisherige Sorten und deswegen weniger Pflanzenschutzmittel oder weniger Düngemittel brauchen. Das käme auch der Umwelt zugute.
Doch Zeitgenossen, die sich deren Schutz auf die Fahne geschrieben haben, sind alles andere als begeistert. Vor allem diejenigen, die seit den 1990er-Jahren gegen Gentechnik wettern und seither die immer gleichen Bedenken ins Feld führen. Jetzt eben wieder. Sie befürchten eine unkontrollierbare Ausbreitung, sollte es zur Auskreuzung veränderter Pflanzen kommen. Sie warnen vor einer Verarmung der genetischen Viefalt, weil nur noch Hochertragssorten eingesetzt werden würden. Die Techniken würden zudem kapitalstarken Konzernen in die Hände spielen und die Abhängigkeit der Landwirtschaft von ihnen und ihren Produkten vergrößern. Schließlich sehen sie die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet.
Dabei kommt es sehr wohl auf Unterschiede an – zwischen neuen genomischen Verfahren und alter Gentechnik, genauso wie gegenüber klassischen Instrumenten der Zucht. Mit Genscheren werden gezielt einzelne Stellen im Erbgut verändert. Solche Mutationen können auch spontan in der Natur entstehen. Es dauert allerdings bis zu Jahrzehnten, bis gewünschte Varianten identifiziert und vermehrt werden können. Um schneller Genveränderungen zu erzeugen, bedient sich die Zucht seit Jahrzehnten verschiedener Hilfsmittel wie dem Beschuss mit radioaktiver Strahlung oder dem Einsatz von Chemikalien. Welche Gene dabei verändert werden, ist Glückssache. Veränderungen können nicht nur am gewünschten Genort, sondern an zig x-beliebigen Stellen stattfinden. Kommt es zu Auskreuzungen, müsste man das Risiko derart entstandener Zuchtprodukte daher sogar noch höher einstufen als bei NGT-Pflanzen. Wird es aber nicht. Folgerichtig will die EU diese konventionell gezüchteten Kulturpflanzen gleichstellen und von einer besonderen Risikobewertung ausnehmen. Die ist jedoch weiterhin für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zwingend, die durch den Austausch von Erbgut über Artgrenzen hinweg (Transmutagenese) erzeugt wurden.
Natürlich kosten die neuen Verfahren Geld. Eine Lockerung der Regeln für NGT-Produkte muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Macht international agierender Unternehmen zunimmt und regionale Züchter ins Hintertreffen geraten. Die jetzt vorgeschlagenen Regeln erleichtern es den in Deutschland eher klein- und mittelständisch aufgestellten Zuchtunternehmen sogar, Anschluss zu halten. NGT in Europa genauso zu behandeln wie GVO würde dagegen die Marktmacht kapitalstarker Konzerne erhöhen, weil sie die Methoden in anderen Erdteilen anwenden und mit den Ergebnissen auf den europäischen Markt drängen könnten. Wer könnte schließlich verlässlich nachweisen, auf welche Art sie entstanden sind? Wird die Vielfalt in der Zuchtlandschaft, wie sie jetzt noch gegeben ist, auf diese Weise ausgedünnt, hätten auch die Anbauer das Nachsehen.
Allerdings: Vielfalt, Wahlfreiheit und Produktinnovationen können kleine und mittelständische Züchter nur dann bieten, wenn sie weiterhin die Vorarbeit anderer Züchter nutzen können. Dem stünde eine Patentierbarkeit von Pflanzenmerkmalen entgegen. Der aktuelle EU-Vorschlag betrifft zwar die Freigabe und das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen; Fragen des geistigen Eigentums regelt er nicht. Damit muss sich die EU-Kommission zwingend befassen und zwar umgehend; denn die Begehrlichkeit, sich Pflanzeneigenschaften zu sichern, ist immens – egal ob sie natürlich vorkommen oder erst durch menschliches Zutun entstanden sind.