Die vorläufigen Nmin-Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung (DBE) für das kommende Jahr wurden bewertet. Die Richtwerte sind für die vorläufige Erstellung der DBE für den Nährstoff Stickstoff 2024 bedeutsam. Holger Fechner, Landwirtschaftskammer NRW, erklärt, worauf es ankommt.
Der Wert gibt Aufschluss über den mineralischen Stickstoffbodenvorrat der betreffenden Fläche, der als Korrekturfaktor bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs bei der DBE einbezogen wird. Die Werte werden in den Programmen der Landwirtschaftskammer NRW, die zur Erstellung der DBE zur Verfügung stehen, hinterlegt und sind unter www.duengung-nrw.de einsehbar.
Die Richtwerte gelten als vorläufig, bis die Nmin-Richtwerte 2024 für die Winterungen und Sommerungen von der Landwirtschaftskammer veröffentlicht werden. Wenn die jeweiligen Jahresrichtwerte veröffentlicht werden, muss der Nmin-Wert in der DBE nur dann korrigiert werden, wenn dieser um mehr als 10 kg vom vorläufigen Richtwert abweicht.
Mehr lesen Sie in LZ 32-2023 ab S. 23