Die fünfjährigen Nmin-Werte 2018 bis 2022 wurden ausgewertet und liegen jetzt als vorläufige Richtwerte vor. Die Richtwerte sind für die vorläufige Erstellung der Düngebedarfsermittlung (DBE) für den Nährstoff Stickstoff im Jahr 2023 relevant. Holger Fechner, Landwirtschaftskammer NRW, erklärt, worauf Sie achten müssen.
Der Nmin-Wert gibt Aufschluss über den mineralischen Stickstoffbodenvorrat der betreffenden Fläche, der als Korrekturfaktor bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs bei der DBE einbezogen wird. Die Werte werden in den Programmen der Landwirtschaftskammer, die zur Erstellung der DBE zur Verfügung stehen, hinterlegt und können außerdem im Internet unter www.duengung-nrw.de aufgerufen werden. Im Düngeportal NRW wird demnächst das automatische Einlesen der Nmin-Richtwerte möglich sein. Die Anwendung NPmax wird hingegen ab 2023 nicht mehr für die Düngedokumentation zur Verfügung stehen. Es gibt jedoch eine Schnittstelle in diesem Programm, mit der man die enthaltenen Angaben in das Düngeportal NRW übertragen kann, sodass dann dort damit weitergearbeitet werden kann.
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