Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) haben unter dem Strich keinen Nutzen für die Biodiversität. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung, die das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) und das Thünen Institut (TI) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) durchgeführt haben. „Die Ökologischen Vorrangflächen haben in der bisherigen Form insgesamt keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft“, erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Um den Rückgang der Biodiversität in der Europäischen Union aufzuhalten, müssen nach Angaben der BfN-Präsidentin die Maßnahmen sowohl im Umfang als auch in der Qualität effektiver werden. „Konkret bedeutet das, dass die Umwelt- und Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder wirksam in den Prozess einzubinden sind, um ökologische Verbesserungen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu erreichen, etwa eine größere Mindestbreite und bessere Vernetzung von Blüh- und Schonstreifen“, erläuterte Jessel. Das erfordere zugleich eine übergreifende Zusammenarbeit von Umwelt- und Naturschutz und Landwirtschaft, die leider immer noch nicht selbstverständlich sei. Laut der Studie sind insgesamt mindestens 15 bis 20 % an ökologisch hochwertigen Flächen in der Agrarlandschaft nötig, um die nationalen Ziele zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erreichen. Zu den zentralen Empfehlungen der Untersuchung gehört, den Anteil hochwertiger ÖVF, wie beispielsweise Brachen oder Blühflächen, auszuweiten. Deutlich positive Effekte würden erst ab einem Anteil von mindestens 10 % erreicht; derzeit liege der Anteil der Brachen bei rund 3 %. Bei Streifen sei zudem eine Mindestbreite von 12 m sinnvoll; generell sollten derartige Strukturen mindestens bis zum Februar des Folgejahres bestehen bleiben. Laut IFAM und TI müssen solche Flächen ferner auch auf Grünland angelegt werden.