In der Vergangenheit hat die LZ Rheinland bereits mehrfach vor Anbietern von Internet-Datenbanken gewarnt, etwa der Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese schreiben regelmäßig mit Hilfe eines amtlich erscheinenden Vordruckes auch landwirtschaftliche Betriebe an, fordern zur Durchsicht und Korrektur der über den Betrieb vorhanden Daten auf und verlangen eine Unterschrift. Mit dieser Unterschrift haben die Landwirte jedoch einen kostenpflichtigen Vertrag über die Aufnahme ihres Betriebs in eine praktisch nutzlose Datenbank abgeschlossen. Für diese Leistungen werden dann Beiträge von mehreren hundert Euro pro Jahr fällig.
Im Rahmen der allgemeinen Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) versucht aktuell die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg nach dem bekannten Muster auch von Landwirten Unterschriften zu entlocken, um so einen dreijährigen Vertrag zu einem Jahreshonorar von 498 € netto zuzüglich Umsatzsteuer abzuschließen. Ähnlich wie bei den Vordrucken der Gewerbeauskunft-Zentrale hat auch dieser per Fax versendete Vordruck einen pseudo-amtlichen Charakter. Zudem wird auf die Vergütung und auf den mit der Unterschrift getätigten Vertragsschluss lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Die Gegenleistung besteht im Erwerb des so genannten Leistungspakets Basisdatenschutz, in dem allgemeine Informationen zum Datenschutz enthalten sind. Vor der Unterzeichnung dieses Vordruckes ist jedoch abzuraten, da allgemeine Informationen zum Datenschutz über den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten abrufbar sind, und zwar unentgeltlich. Zudem können Mitglieder des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) auch über ihre jeweilige Kreisbauernschaft umfassendes Informationsmaterial zum Datenschutz erhalten und sich dort darüber hinaus noch vertiefend beraten lassen.
Sollte schon jemand die Erklärung unterschrieben und zurückgeschickt haben, ist diese unverzüglich zu widerrufen und zusätzlich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Auch hier bieten die RLV-Kreisbauernschaften betroffenen Mitgliedern gerne ihre Unterstützung an.
Rechtsanwalt Rainer Friemel