Waren Direktzahlungen ordnungsgemäß?

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Bei der Ausreichung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es auch im vergangenen Jahr nicht zu nennenswerten Unregelmäßigkeiten gekommen. Das stellt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2022 fest. Wie schon in den Vorjahren konnten die Prüfer im Bereich der Basisprämien, Flächenzahlungen und gekoppelten Beihilfen, die 2022 mit 38,3 Mrd. € insgesamt 66 % der Ausgaben in der Haushaltskategorie „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ ausmachten, keine wesentliche Fehlerquote ausmachen. Verschlechtert hat sich die Situation allerdings in den übrigen Ausgabenbereichen.

Der überwiegende Teil der Unregelmäßigkeiten ist laut dem Bericht mit 42 % auf fehlerhafte Angaben zu Flächen oder Tieren zurückzuführen. Mit einem Anteil von 39 % folgt dicht dahinter die Auszahlung an Begünstigte beziehungsweise für Tätigkeiten, Projekte oder Ausgaben, die gemäß den Vorgaben nicht förderfähig waren. 13 % der geschätzten Fehlerquote ging dem EuRH zufolge auf Verstöße gegen Agrarumweltverpflichtungen zurück. Vergleichsweise unbedeutend fielen mit jeweils 2 % die Fehler bei der Auftragsvergabe und in der Verwaltung sowie das Fehlen wesentlicher Belege ins Gewicht. Die Ausgaben in der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ summierten sich nach Angaben des EuRH im EU-Haushaltsjahr 2022 auf 58,3 Mrd. €, was einem Anteil von 29,7 % des Gesamtbudgets entsprach.