Rechtswissenschaftler sieht Bund am Zug
Weitreichende Konsequenzen für die landwirtschaftliche Praxis und die Umweltpolitik in Deutschland erwartet der Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. José Martínez vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober zum Düngerecht. Das Urteil ist laut dem Agrarrechtler kein Freibrief für eine Lockerung der Umweltschutzstandards, sondern eine klare Aufforderung an die Bundesregierung, die rechtliche Grundlage für den Schutz des Grundwassers zu stärken. Zwar liege die vollständige Begründung des Urteils noch nicht vor. Dennoch ließen sich bereits erste zentrale Schlussfolgerungen ziehen.
Laut Angaben des Wissenschaftlers bleibt die Ausweisung roter und gelber Schutzgebiete im Rahmen der Düngeverordnung (DüV) in Bayern formell bestehen. Weder sei die Ausweisung rückwirkend aufgehoben noch ab sofort nichtig. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung von § 13a Absatz 1 DüV für unzulässig erklärt. Das bedeute, dass die verschärften Düngeregeln für diese Gebiete derzeit nicht durchgesetzt werden können. Landwirte in Bayern müssten daher vorerst nicht mit einer verschärften Kontrolldichte oder strengeren Anbaubestimmungen rechnen. Die Ausweisung der Gebiete sei weiterhin gültig, nur ihre Durchsetzbarkeit vorläufig ausgesetzt.
Die Verantwortung für rechtliche Nachbesserungen liege nicht bei der bayerischen Staatsregierung, sondern bei der Bundesregierung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) sei verpflichtet, die Regelung in § 13a DüV neu zu fassen. Das BMLEH müsse die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung präzisieren – „und zwar mit besonderem Fokus auf die Verfahrensregeln, die Zahl und Lage der Messstellen sowie die Abgrenzung von Gebieten mit nur geringer Belastung“, so Martínez. Ihm zufolge gilt das Leipziger Urteil nicht nur für Bayern, sondern auch für alle anderen Bundesländer. Die Regelung in § 13a DüV sei ein einheitliches Bundesrecht. Alle Bundesländer, die auf dieser Grundlage Schutzgebiete ausgewiesen hätten, seien von der Entscheidung betroffen. Die Auswirkungen seien daher nicht regional begrenzt, sondern beträfen die gesamte Bundesrepublik.
Für die Bundesregierung habe das Bundesverwaltungsgericht klare Vorgaben gemacht. So müssten nun die bundesrechtlichen Vorgaben für die Gebietsausweisung präzisiert werden. Dazu gehörten insbesondere die Festlegung eines transparenten und wissenschaftlich fundierten Verfahrens, ferner die Verdichtung des Messstellennetzes sowie klare Kriterien, wann und wo Gebiete als „rot“ oder „gelb“ ausgewiesen werden dürften.
AgE