Mit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2021, sprich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen teilweise sehr geändert. Grundsätzlich soll mit der Novelle der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromver-brauch in Deutschland bis 2030 auf 65 % gesteigert werden. Welche Folgen sich mit der Novellierung für bestehende Anlagen ergeben, hat Nils Seidel, Landwirtschaftskammer NRW, untersucht.
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