Was Wiener will

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Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Halbierung des Einsatzes von „gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln“ bis 2030 reicht der Berichterstatterin des federführenden Umweltausschusses im Europaparlament (EP), Sarah Wiener, offenbar nicht aus. In ihrem noch nicht öffentlichen Berichtsentwurf fordert die Grünen-Politikerin stattdessen eine Reduktion um 80 % bis Ende dieses Jahrzehnts. Als gefährlichere Pflanzenschutzmittel bezeichnet die Österreicherin jene, die Wirkstoffe enthalten, die beispielsweise neurotoxische, krebserregende, fortpflanzungsgefährdende oder endokrine Eigenschaften besitzen.

An der Kommissionsidee, den Pflanzenschutzmitteleinsatz insgesamt bis 2030 zu halbieren, will auch Wiener nicht rütteln. Allerdings fordert sie, den Bezugszeitraum der durchschnittlichen Einsatzmenge auf die Periode zwischen 2018 und 2020 zu verschieben. Sie begründet dies damit, dass der Referenzpunkt so repräsentativ wie möglich sein müsse, da zunehmende Schwankungen von Temperatur und Niederschlägen aufgrund des Klimawandels einen erheblichen Einfluss auf Krankheiten und Schädlinge hätten. Entsprechend werde der Einsatz von Pestiziden beeinflusst. Laut einer Sprecherin der EU-Kommission liegt der von der Brüsseler Behörde vorgeschlagene Referenzzeitpunkt zwischen den Jahren 2015 bis 2017. Wiener schlägt darüber hi­­naus vor, den Zeitplan zur Pflanzenschutzmittelreduktion zu straffen. Ziel müsse es sein, eine rechtzeitige Festlegung der individuellen Reduktionsvorgaben für die Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies würde vor allem den Landwirten schneller Planungssicherheit geben.

Der von der Kommission vorgeschlagene Fahrplan sei „zu langsam und könnte dazu führen, dass die endgültige Festlegung der Ziele erst im Laufe des Jahres 2027“ feststehe, so Wiener. Was die Pflanzenschutzanwendung in sogenannten „sensiblen Gebiete“ anbelangt, pocht die ehemalige Fernsehköchin da­­rauf, nitratempfindliche Gebiete aus der Definition auszuschließen. Außerdem schlägt die Berichterstatterin vor, bei den von den Mitgliedstaaten an das Verzeichnis der national ausgewiesenen Schutzgebiete (CDDA) gemeldeten Gebieten nur die Flächen einzubeziehen, deren Erhaltungsziele sich auf den Schutz der Natur, der biologischen Vielfalt oder von Lebensräumen beziehen. Damit würde sichergestellt, dass Gebiete, die aus anderen Gründen unter Schutz stünden, wie zum Beispiel aufgrund der Schönheit der Landschaft oder der Erhaltung historischer Denkmäler, von der Definition ausgeschlossen würden. Darüber hi­­naus plädiert Wiener dafür, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die für den ökologischen Landbau zugelassen sind, in bestimmten Schutzgebieten zu erlauben. Die Kommission hatte in ihrem Entwurf bekanntlich ein komplettes Anwendungsverbot in sämtlichen sensiblen Gebieten gefordert. Was die Pufferzonen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln anbelangt, so ist nach Einschätzung der Berichterstatterin der von der Kommission vorgeschlagene Abstand von 3 m zu Schutzgebieten nicht ausreichend. Sie schlägt stattdessen für Pufferzonen eine generelle Breite von 10 m und für empfindliche Bereiche von 50 m vor.

AgE