Wassergesetz: Bundesrecht vor Landesrecht

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Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues Wassergesetz. Der Landtag stimmte am Donnerstag vergangener Woche einer Neufassung zu. Laut Umwelt- und Agrarministerin Ursula Heinen-Esser wird dadurch der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten von Grundwasser eingeräumt. Anstoß für die Neufassung seien unter anderem die Vorbereitung auf den Klimawandel sowie die Angleichung an Bundesrecht gewesen, erläuterte sie in einem Pressegespräch. Bisherige Vorgaben für Gewässerrandstreifen wurden im Zuge der Novellierung gestrichen.

Die Opposition kritisierte die Aufweichung im Bereich Landwirtschaft. Dem widersprach Heinen-Esser mit Verweis auf höheres Bundesrecht. So regele die im vergangenen Jahr novellierte deutsche Düngeverordnung bereits die Frage von Nährstoffeinträgen auf Bundesebene. NRW hat kürzlich auf deren Grundlage die Landes-Düngeverordnung erlassen und die Kulisse für die sogenannten roten und grünen Gebiete angepasst. Mit der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung ist für Einträge aus Pflanzenschutzmitteln ebenfalls eine bundesweite Regelung in Vorbereitung. Heinen-Esser erwartet eine Einigung darüber im Mai. Sie bekräftigte in dem Zusammenhang eine 1 : 1-Umsetzung von Bundesrecht.

Laut Landtagsfraktion der Grünen ist mit der Abschaffung der Gewässerrandstreifen eine Chance vertan worden, um die Regelung „im Sinne des Insektenschutzes zukunftssicher fortzuentwickeln und sich auf Bundesebene für ausgebliebene Änderungen beim Insektenschutz starkzumachen“. Heinen-Esser räumte ein, dass Bestimmungen zu Randstreifen bisher im Gesetz standen, konterte aber mit Blick auf frühere Regierungskoalitionen, dass es an einer Verordnung gefehlt habe, welche den Vollzug geregelt hätte. Damit hätten die Gewässerrandstreifen „nur auf dem Papier“ gestanden. ds