Weg frei für Dürrehilfen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag (06.11.2018) die Förderrichtlinie für Dürrehilfen verabschiedet. Betroffene Landwirtschaftsbetriebe können ab 8. November Anträge bei der Landwirtschaftskammer einreichen.

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Nordrhein-Westfalen setzt damit die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern um. Auf Grundlage der Förderrichtlinie kann die Landwirtschaftskammer nunmehr denjenigen, die sich bereits registriert haben, die Formulare zur Beantragung von Entschädigungen zuleiten. Rund 700 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer registriert. Anträge können bis zum 14. Dezember bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Die Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter. Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Weitere Informationen der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/duerrebeihilfe.htm