Weil der Notfall nicht zur Regel wird

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Das BVL hat Notfallzulassungen für einige Insektizide ausgesprochen, die gegen die Schilf-Glasflügelzikade eingesetzt werden können. Der Einsatz dieser Mittel ist an Auflagen gebunden und (bislang) nur in Rüben zulässig. Kartoffeln und weitere Kulturen, die bedroht sind, bleiben außen vor.

 

Sechs Produkte können ab sofort und ein weiteres ab Dienstag kommender Woche in Deutschland gegen die Schilf-Glasflügelzikade eingesetzt werden. Ob Betriebe im Rheinland da­rauf zugreifen können und müssen, lässt sich derzeit nicht sagen. Denn laut aktueller Notfallzulassung dürfen sie nur nach einer entsprechenden Warnung des Pflanzenschutzdienstes und dann auch nur in Zuckerrüben und Futterrüben angewendet werden. Andere Kulturen, von denen man weiß, dass sie genauso von der Schilf-Glasflügelzikade angeflogen werden und auf die möglicherweise so die Erreger der Pflanzenkrankheiten SBR und Stolbur übertragen werden, sind derzeit außen vor. Zwar hat neben der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) auch die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA) Notfallzulassungen für mehrere insektizide Wirkstoffe beantragt. Über die hat das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jedoch bis Redaktionsschluss noch nicht entschieden.

 

Aus rheinischer Sicht besteht derzeit kein Grund zu kopfloser Panik, wohl aber zu erhöhter Wachsamkeit. So wurden hier in der zurückliegenden Rübensaison erste einzelne positiv auf die Erreger getestete Zikaden festgestellt. Symptome an Beständen wurden keine festgestellt. Um die Entwicklung im Auge zu behalten, startet in der kommenden Woche ein Monitoring. Denn auszuschließen ist nicht, dass sich Zikaden mit Erregerlast vom Süden aus weiter ins Rheinland ausbreiten.

 

2024 gab es im Rheinland zudem auch keine auffälligen Kartoffelbestände. Trotzdem gilt es, jedem Verdacht nachzugehen. Die rasche Ausbreitung der von der Schilf-Glasflügelzikade übertragenen Krankheiten im süddeutschen Raum spricht dafür, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Zudem können neben Rüben und Kartoffeln beispielsweise auch Zwiebeln und Karotten befallen werden. Weitere Kulturen gelten als Wirtspflanzen. Damit beläuft sich die potenziell im Rheinland gefährdete Kulturfläche auf mehrere Zehntausend Hektar!

 

Die regionalen Anbauverbände, allen voran der Rheinische Rübenbauer-Verband (RRV) und die Rheinische Erzeugergemeinschaft Kartoffeln (Reka), sind sensibilisiert. Allerdings sind ihre Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Obwohl die Schilf-Glasflügelzikade keine invasive Art ist und SBR sowie Stolbur schon einige Jahre bekannt sind, ist nicht mit schnellen und wirkungsvollen Bekämpfungsmöglichkeiten zu rechnen. Die beste Wirkung versprechen die nun vom BVL zugelassenen Notfallmittel gegen die Zikade. Auf die darf man aber auf Dauer keine Hoffnung setzen, denn sie sind nur ausnahmsweise zugelassen und es ist fraglich, ob Notfallzulassungen Jahr für Jahr erneuert und für alle maßgeblichen Kulturen erteilt werden. Auch Fachpolitiker sehen sie eher als Brückenlösung denn als Regellösung an. Dafür wäre eine radikale Umkehr in der Pflanzenschutzpolitik auf Bundes- und EU-Ebene nötig.

 

Andere Bekämpfungsoptionen zu entwickeln, ist dagegen komplex und übersteigt die Möglichkeiten einzelner Organisationen bei Weitem. Deswegen beteiligen sich die jeweiligen Verbände von Rüben- und Kartoffelanbauern auch an verschiedenen Verbundprojekten, unter anderem mit Beteiligung von nationalen Forschungsinstituten oder der Industrie. Selbst bei vielversprechenden Ansätzen, die bereits in der Erprobung sind, ist eine Praxisreife derzeit aber nicht in Sicht. Sofern nicht doch noch in absehbarer Zeit legal neue Züchtungstechnologien eingesetzt werden dürfen, wird auch die Zucht erst in vielen Jahren widerstandsfähige Sorten hervorbringen.

 

Bis dahin bleibt das Instrumentarium ziemlich begrenzt, der Zikade pflanzenbaulich zu begegnen. An erster Stelle steht dabei, den Entwicklungszyklus der Zikade vom Ei über verschiedene Nymphenstadien bis zum erwachsenen Insekt zu unterbrechen oder zu verlangsamen. Dem stehen aber die Vorgaben von GLÖZ 6 (Mindestanforderungen an die Bodenabdeckung) entgegen, da die geforderte Bodenbedeckung Schutz und Nahrung für Entwicklungsstadien der Zikade bietet. Wer immer künftig an der Spitze des Bundeslandwirtschaftsministeriums steht, muss der Zulässigkeit von breitflächigen Schwarzbrachen in Brüssel den Weg ebnen. Er oder sie muss sich außerdem beim BVL dafür einsetzen, Notfallzulassungen auch für weitere Kulturen zu erteilen. Spätestens wenn die ersten Kartoffeln aufgelaufen sind, sollte das passiert sein. Die Zikaden-Reservoirs klein zu halten, hilft den Regionen, die bereits Pro­bleme haben, und schützt bisher unbehelligte Kulturen und Bestände – im Übrigen auch den Bio-Anbau, dem ansonsten jegliche Handhabe gegen den Zuflug der Zikade fehlt.