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Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es bis mindestens Mitte dieses Jahres noch keinen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln geben. Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir noch gegen Ende 2022 angekündigt, wird die Vorlage des betreffenden EU-Vorschlags aller Voraussicht nach nicht mehr in den kommenden zwei Monaten erfolgen. Allerdings vermieden verschiedene Kommissionsbeamte in der vergangenen Woche eine klare Festlegung, wann mit dem Brüsseler Gesetzentwurf zu rechnen ist. Eine Kommissionssprecherin erklärte gegenüber Agra-Europe, dass die federführende Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) nach wie vor mit der Ausarbeitung der endgültigen Folgenabschätzung beschäftigt sei. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen die technischen Arbeiten im Hinblick auf die Sammlung zusätzlicher Erkenntnisse.“ Bekanntlich soll erst anschließend der finale Entwurf für ein Gesetz zur Herkunftskennzeichnung erstellt werden.

Derweil verwies eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums da­­rauf, dass die Kommission Ressortchef Özdemir die Zusage gegeben habe, „2023 einen Legislativvorschlag für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel vorzulegen“. Sie erinnerte in dem Zusammenhang an den bereits präsentierten nationalen Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch. Dieser sei gerade in der Länder- und Verbändeanhörung. Nach Darstellung des Ministeriums gibt der deutsche Entwurf gerade kleinen und mittleren Höfen die Chance, „im Markt bestehen zu können“.

AgE