Bei den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glyphosat konnte die Bayer AG in den Vereinigten Staaten einen weiteren Erfolg verbuchen. Wie der Konzern mitteilte, haben die Geschworenen am Superior Court im kalifornischen San Bernadino im Fall von Donetta Stephens zugunsten von Bayer entschieden. Damit werde das Verfahren beendet und bestätigt, dass das Pflanzenschutzmittel Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung der Klägerin sei. Aus Sicht von Bayer handelt es sich um die dritte positive Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, die das Unternehmen mit dem Erwerb von Monsanto übernommen hatte. Nach Unternehmensangaben sieht der 5-Punkte-Plan zum Beenden der Verfahren vor, Fälle vor Gericht klären zu lassen, wenn die Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen. Grundsätzlich bemühe man sich weiter um Vergleichslösungen. Man stehe „weiterhin vollständig hinter der Sicherheit von Glyphosat“ und sei zuversichtlich, sowohl die Sicherheit des Produkts als auch einen angemessenen Umgang damit in künftigen Rechtsstreitigkeiten erfolgreich verteidigen zu können, hob Bayer hervor. Im August hatte der Leverkusener Konzern den Glyphosat-Streit über die Tochter Monsanto an den Obersten Gerichtshof (USSC) getragen und die Revision einer Berufungsentscheidung beantragt. Die Entscheidung des USSC über die Annahme zur Verhandlung steht noch aus, dürfte aber in jedem Fall weitreichende Auswirkungen haben.