Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe ausbauen. Nach den am Montag vorgestellten Eckwerten für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll die Umverteilung innerhalb der ersten Säule zugunsten der ersten Hektare erhöht und die Basisprämie oberhalb von 60 000 € degressiv gestaltet werden. Die Umverteilung zugunsten der ersten 60 ha soll künftig 10 % der Direktzahlungsmittel umfassen (bisher rund 7 %). Bis 40 ha soll der Zuschlag jeweils 62 €, von 41 ha bis 60 ha rund 37 € betragen. Betriebe mit mehr als 300 ha sollen keine Zuschläge für ihre ersten Hektare mehr bekommen. Im Ergebnis würden den neuen Ländern nach Ministeriumsangaben insgesamt rund 40 Mio. € verlorengehen und vor allem Betrieben im Süden und Südwesten Deutschlands zugutekommen.
Die Basisprämie soll oberhalb von 60 000 € je Betrieb um 5 %, ab 100 000 ha um 10 % gekürzt werden. Die frei werdenden Mittel verbleiben in den jeweiligen Ländern und können für Förderprogramme in der zweiten Säule eingesetzt werden. Die Junglandwirteförderung soll künftig für bis zu 120 ha anstatt bislang 90 ha gezahlt werden. Die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule soll den Ministeriumseckwerten zufolge ab 2023 von derzeit 6 % auf 8 % angehoben werden. Für das Übergangsjahr 2022 will das Ressort an den 6 % festhalten, weil für dieses Jahr noch erhebliche zusätzliche EU-Mittel aus dem Brüsseler Coronapaket für die zweite Säule zur Verfügung stünden.
Sechs Maßnahmen werden bei den Eco-Schemes vorgeschlagen. Das sind eine Erhöhung des Umfangs der nicht produktiven Flächen und Landschaftselemente über die in der Konditionalität vorgeschriebenen 3 % hinaus, eine Aufwertung dieser nicht produktiven Flächen mit Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, ferner der Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen und die Extensivierung von Dauergrünland. Eingeführt werden sollen Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe sowie eine Förderung von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland.
Die nationale Umsetzung der GAP erfordert im Wesentlichen drei Gesetzesvorhaben, eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Gesetzes zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) sowie ein „Konditionalitäten-Gesetz“ anstelle des bisherigen Agrarzahlungen-Verpflichtungen-Gesetzes. Zu einigen der geplanten Neuregelungen gibt es noch keine Einigung mit den anderen Ressorts, insbesondere dem Bundesumweltministerium. AgE