Weniger Kleinstrukturen – was heißt das?

Foto: Andrea Claus-Krupp

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Januar die Neufassung des „Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen“ veröffentlicht. Damit sind in NRW nun 154 Gemeinden oder 39 % aller nordrhein-westfälischen Gemeinden „rot“, das heißt, sie haben keinen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft. Im Vergleich zu der bisherigen Einstufung ist das eine Verdreifachung. Andrea Claus-Krupp, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erläutert die Hintergründe.

Naturbetonte Kleinstrukturen, dazu gehören unter anderem Hecken, Kleingehölze, Saumbiotope, extensives Grünland, Gewässerrandstreifen und Streuobstwiesen, prägen unsere Kulturlandschaft regional sehr unterschiedlich. Schützenswert sind nicht nur diese Strukturen selbst, sondern auch die darin lebenden Tierarten.

In § 13 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ist daher klar geregelt, dass eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben darf, konkret heißt es im Gesetz, auf den „Naturhaushalt“ und die „Nicht-Zielorganismen“. Dies wird in § 12 dadurch konkretisiert, dass Pflanzenschutzmittel nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sowie an Gewässern angewandt werden dürfen. Zu solchen Flächen gehören auch die Kleinstrukturen, die an landwirtschaftliche Kulturflächen grenzen.

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