Seit dem 1. Januar läuft die Übergangsfrist bei der Änderung der Tierschutztransportverordnung, mit der ab Januar 2023 das Mindestalter der Kälber für den Transport von 14 auf 28 Tage angehoben wird. Die Mehrzahl der Milchviehbetriebe wird zusätzliche Kälberplätze schaffen müssen, um die bei Bullenkälbern verlängerte Aufzucht umsetzen zu können. Sibylle Möcklinghoff-Wicke vom Innovationsteam Hessen gibt Tipps.
Mit der Änderung des Transportalters werden Milchviehbetriebe vor neue Herausforderungen gestellt. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann in Deutschland, dass Kälber erst ab einem Alter von 28 Tagen innerhalb Deutschlands (mit wenigen Ausnahmen) transportiert werden dürfen. Bisher lag ein wesentlicher Teil der Aufzucht der HF-Kälber direkt beim Kälbermäster, mit der Erhöhung des Transportalters werden aber zwei wesentliche Wochen zu Beginn der Aufzucht zum Milchviehbetrieb verlagert. Um für Mäster ein gutes Ausgangsmaterial bereitzustellen, müssen sich Milchviehhalter zukünftig noch intensiver, weil länger mit der Aufzucht der Bullenkälber befassen.
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