Bis zum 22. Mai muss sich jeder bisher aktive Zuckerrübenanbauer entscheiden über Menge und Vertragslaufzeit, über das Anbauvolumen der nächsten drei Jahre, über eine zusätzliche einjährige Vertragsmenge, sowie das gewählte Preis-Modell. Hans Jürgen Hölzmann, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, rechnet eine monetäre Bewertung der neuen Bedingungen mit dem Ziel, dem einzelnen Landwirt eine Entscheidungshilfe zu geben, vor. Lesen Sie mehr in LZ 18-2016, S. 20