Wiederaufbauhilfe: Was ist zu erwarten?

Der Bund hat einen 30 Mrd. € schweren Wiederaufbaufonds beschlossen. Auch geschädigte landwirtschaftliche Betriebe sollen davon profitieren. Was haben sie zu erwarten? Wir haben Dr. Benedikt Scholtissek vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gefragt.

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LZ | Rheinland: Herr Dr. Scholtissek, der Bund hat einen Wiederaufbaufonds beschlossen, um den von dem verheerenden Hochwasser vor vier Wochen Betroffenen zu helfen. Zählen auch landwirtschaftliche Betriebe dazu?

Dr. B. Scholtissek: Auch den landwirtschaftlichen Betrieben, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, wird ebenso wie den Unternehmen der Forstwirtschaft sowie der Binnenfischerei mit Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds geholfen.

LZ | Rheinland: Die Hilfen sollen nach dem Muster der Hilfen nach dem Hochwasser in Sachsen 2013 erfolgen. Für welche Sachschäden würden demnach Hilfen gewährt werden?      

Dr. B. Scholtissek: Aller Voraussicht nach werden die nachgewiesenen hochwasserbedingten Schäden von Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Einrichtungen und Anlagen, Flächen, Tierbeständen und Betriebsmitteln, Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat bezuschusst.

LZ | Rheinland: Umfasst das neben Sachkosten für Wiederbeschaffung und anderem auch zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten?

Dr. B. Scholtissek: Auch Aufwendungen für das Abräumen und die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Flächen, aber auch zum Beispiel die Beprobung von Erntegut, Futtermitteln und Böden werden bezuschusst.

LZ | Rheinland: Und was ist im Fall vernichteter Ernten geplant?

Dr. B. Scholtissek: Es ist geplant, den Ernteschaden soweit möglich auf Basis von Durchschnitts- oder regionalen Referenzwerten zu ermitteln und auszugleichen. Die Landwirtschaftskammer wurde gebeten, entsprechende Werte zur Verfügung zu stellen.

LZ | Rheinland: Was raten Sie Geschädigten, wie sie den erlittenen Schaden nachweisen? Wie sieht es dabei auch in dem Fall aus, dass Landwirte teils betroffene Flächen nicht liegen lassen können, sondern aus terminlichen Gründen die nächste Bestellung der Flächen vorbereiten müssen?

Dr. B. Scholtissek: Bei Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen wird zwar generell davon ausgegangen, dass die Behörden durch Auswertung von Luftbildern den Schaden ermitteln können. Dennoch sollten vom Hochwasser betroffene Landwirtinnen und Landwirte diese Schäden auch zum Beispiel durch Fotos dokumentieren, bevor ein Schaden beseitigt beziehungsweise eine landwirtschaftliche Fläche bearbeitet wird. Mit einer eigenen Dokumentation sind Geschädigte immer auf der sicheren Seite.

LZ | Rheinland: Wie hoch könnte der Schadenersatz (in %) gegebenenfalls ausfallen, wofür setzt sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hier ein?

Dr. B. Scholtissek: Bei der Aufbauhilfe 2013 betrug der Zuschuss in der Regel 80 % der berechneten Schadenshöhe. Wir setzen uns auch bei der aktuellen Aufbauhilfe für einen Ausgleich in mindestens dieser Höhe ein.

LZ | Rheinland: Noch sind nicht alle Punkte restlos geklärt, aber an welche Stellen müssten sich Geschädigte gegebenenfalls wenden, um die Hilfen zu erhalten?

Dr. B. Scholtissek: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Ansprechpartner für das einzurichtende Antragsverfahren zu benennen. Hier müssen wir noch um einige Tage Geduld bitten, bis die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen sind. Die Kontaktwege werden wir dann unverzüglich über die Presse bekannt geben.

LZ | Rheinland: Wie sieht der politische Entscheidungsprozess in NRW jetzt aus, wann ist mit den entsprechenden Entscheidungen zu rechnen, damit das Antragsverfahren ins Laufen kommt?

Dr. B. Scholtissek: Über die Aufbauhilfen in NRW wird in einer Kabinettsitzung am 24. August entschieden. Am Antragsverfahren wird in den zuständigen Ressorts mit höchster Priorität gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass wenige Tage nach dem Beschluss unseres Landeskabinetts das Antragsverfahren eröffnet werden kann.

LZ | Rheinland: Die größte Hürde bei der Dürrehilfe vor wenigen Jahren war die sogenannte Bonitätsprüfung. Dabei ging es vor allem darum nachzuweisen, ob eine Bedürftigkeit des Betriebes vorliegt. Wofür setzt sich das MULNV jetzt ein?

Dr. B. Scholtissek: Wir setzen uns für ein unbürokratisches Verfahren ein, das zu schnellen Auszahlungen führt. Eine Bonitätsprüfung, wie sie bei der Dürrehilfe vorgeschrieben wurde, soll es bei der Aufbauhilfe nicht geben.   Ds