Am Donnerstag will Sarah Wiener, Berichterstatterin des Umweltauschusses im EU-Parlament zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Regulation des nachhaltigen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (SUR) ihren Bericht vorlegen. Hier einige ausgewählte Punkte, die vorab bekannt geworden sind.
- Keine Änderung am Ziel, den Einsatz gefährlicher Pestizide um 80 % zu reduzieren. Für das Ziel, den Einsatz an Pestiziden generell um 50 % zu vermindern, sieht sie eine Spannweite von 35 bis 70 %, abhängig von regionalen Gegebenheiten.
- Der Referenzzeitraum für den Risikoindikator HRI 1 soll auf 2018 bis 2020 verschoben werden.
- Vor dem Einsatz konventioneller Pflanzenschutzmittel sind alle Möglichkeiten des Integrierten Pflanzenschutzes auszuschöpfen und zu dokumentieren.
- Wiener fordert auch spezifische Ausnahmeregelungen für Wirkstoffe, die im ökologischen Landbau zugelassen sind, und die dann auch in sensiblen Gebieten eingesetzt werden dürften.
- Vorbeugende chemische Maßnahmen wie Beizung nur noch nach vorheriger Genehmigung.
- Gebietskulisse: Kein Totalverbot in Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern und ähnlichen sowie nitratbelasteten Gebieten (rote Gebiete). FFH- oder Natura 2000-Gebiete gelten genauso wie Vogelschutzgebiete weiter als sensible Gebiete mit Totalverbot.
- Die Haftung für Hersteller von Pflanzenschutzmitteln soll erweitert werden. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Besteuerung von Pflanzenschutzmitteln bestehen.
- Bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln sind Pufferstreifen einzuhalten von mindestens
- 10 m beziehungsweise von 50 m zu sensiblen Einrichtungen (zum Beispiel Kindergärten).
ds