Wild und Wald im Gleichgewicht

Julia Klöckner schlägt Novelle des Bundesjagdgesetzes vor

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Eine bessere Balance zwischen den Interessen der Jäger und der Förster verspricht sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von ihrem Entwurf für eine Novelle des Bundesjagdgesetzes. Diesen hat das Bundeskabinett am Mittwoch der Vorwoche beschlossen. Der Fokus liegt laut der Ministerin auf einer Gleichstellung von Wild und Wald. Dafür soll insbesondere eine Verlagerung von Verantwortung über die Bejagung von den Jagdbehörden in die Hände von Jägern und Waldbesitzern sorgen. Beide Seiten sollen sich gemäß dem Entwurf künftig – unterstützt durch Lebensraum- und Vegetationsgutachten – auf einen „Abschusskorridor“ für das Jagdwild in dem entsprechenden Revier verständigen.

Jagdquoten aushandeln

Nur, wenn dies nicht gelingt, soll auch in Zukunft die Jagdbehörde die Jagdquoten festlegen. Den Ländern bleiben weitergehende Regelungen vorbehalten. Die Ministerin erhofft sich von der gestärkten „Eigenverantwortung vor Ort“ einen besseren Schutz der Wälder vor Wildverbiss. Nach ihren Angaben sind rund 33 % der nach den Dürreperioden der vergangenen Jahre notwendig gewordenen Neuanpflanzungen dadurch vernichtet worden. Notwendig und schutzwürdig sei die Neuaufforstung auch deshalb, weil die Wälder unerlässlich für den Klimaschutz in Deutschland seien, stellte Klöckner klar.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte ausdrücklich die von ihm zuvor verlangte Ergänzung forstlicher Gutachten um eine Lebensraumanalyse und die Höchstgrenze beim Abschuss. Dennoch hält der Verband in der Wald-Wild-Thematik an seiner Kritik fest. Der Entwurf sei in Tendenzen wildfeindlich, erklärte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es entstehe der Eindruck, der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern könne nur mit dem Gewehr gelingen.

ASP-Bekämpfung stärken

Die Novelle des Bundesjagdgesetzes umfasst nach Klöckners Angaben unter anderem auch die Zulassung von Nachtzieltechnik und Infrarotaufhellern für die Schwarzwildbejagung. Das soll die Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen. Vorgesehen seien aus Verbraucher- und Tierschutzgründen auch eine Reduzierung des Bleigehalts in Büchsenmunition sowie eine Vereinheitlichung und Modernisierung der Jägerausbildung, die stärker auf Wildbrethygiene, Lebensmittelsicherheit und Waldbau ausgerichtet werde.

Der Entwurf sieht zudem die Einführung eines bundesweiten Schießübungsnachweises für Gesellschaftsjagden und die Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung vor. Der Kauf und Verkauf von Tellereisen soll ebenso verboten werden wie die Jagd an Waldquerungshilfen. Des Weiteren ist ein Verbot von fangbereiten Fallen für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner, vorgesehen. Im Rahmen der Novelle soll der Bußgeldrahmen von 5 000 € auf 10 000 € angehoben werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung soll auf eine Mindesthaftsumme von 5 Mio. € aufgestockt werden. Die Änderungen im Bundesjagdgesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrats. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.

Konträre Positionen

Kein Verständnis hat der DJV dafür, dass die gesamte Verjüngung laut Entwurf „im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ erfolgen soll. Nach Auffassung von Müller-Schallenberg wird kein Waldbauer in einen Nadelholzforst Laubbäume pflanzen und diese nicht vor Wildverbiss schützen. Liege der Fokus weiterhin auf den verbissenen Bäumen, drohe das Wild den forstlichen Interessen geopfert zu werden. Richtschnur sollte laut DJV-Vize sein, wie viele wirtschaftlich nutzbare Bäume pro Fläche man benötige, um die waldbaulichen Ziele zu erreichen. Ohnehin sei nicht jeder Verbiss ein Schaden, denn auch das Wild habe ein Existenzrecht und müsse in seinem Lebensraum Nahrung finden können. Das Bundesjagdgesetz dürfe nicht zum Erfüllungsregelwerk einer einseitigen Forstpolitik werden, warnte der DJV-Vizepräsident.

Für den Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR), Georg Schirmbeck, ist der Entwurf zur Bundesjagdgesetznovelle dagegen „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, dem weitere folgen müssten. Notwendig sei zum Beispiel die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Anlage von Schutzvorrichtungen mit der Klarstellung, dass es der Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen durch den Waldbesitzer nicht bedürfe, wenn die im Jagdbezirk vorkommenden Baumarten Verwendung fänden. Um die gewünschten klimaresilienten Wälder zu erhalten, müsse auch die Verjüngung mit Mischbaumarten in die Regelung zur Waldverjüngung einbezogen werden. Abweichend von der jetzt geplanten Mindestabschussplanung für Rehwild favorisiert der DFWR zudem den Fortfall der behördlichen Abschussplanung für Rehwild. In diesem Zusammenhang überzeugen nach Auffassung des Verbandes die positiv gewonnenen Erfahrungen der Länder, die bereits in der Vergangenheit die behördliche Abschussplanung für Rehwild ersatzlos aufgehoben haben.    AgE