Für eine stärkere Einbeziehung der Flächenbewirtschafter bei Wildschäden und Anpassungen bei den Notstandsbefugnissen im Fall von Wolfsangriffen hat sich der Deutsche Jagdrechtstag ausgesprochen. Wie aus den am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Empfehlungen hervorgeht, plädieren die Jagdrechtsexperten bundesweit für eine Beteiligung der Bewirtschafter bei Wildschäden in Raps und Mais nach dem Vorbild einiger Landesjagdgesetze. Dafür soll der von Schwarzwild verursachte Wildschaden, der auf einer zusammenhängenden Mais- oder Rapsfläche von mehr als 3 ha Größe entsteht, nicht ersetzt werden, wenn nicht der Geschädigte nach Absprache mit dem Ersatzpflichtigen auf mindestens 3 % der Flächen spätestens zwei Wochen vor Entstehung des Schadens Schneisen angelegt hat, die eine wirksame Bejagung des Schwarzwilds ermöglichen. Die Oberste Jagdbehörde soll ermächtigt werden, durch Verordnung zu bestimmen, welche Schneisen eine wirksame Bejagung ermöglichen. Sie soll außerdem die Anforderungen an Anzahl, Länge, Breite und Ausrichtung regeln. In Bezug auf die Umsetzung der Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie durch jagdrechtliche Bestimmungen des Bundes oder der Länder empfiehlt das Expertengremium, dass im Jagdrecht abschließende Bestimmungen zum Umgang mit dem Wolf aufgenommen werden, um die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht aufrechtzuerhalten. Dabei sollen die Ausnahmegründe zur Entnahme von auffälligen Tieren nach Artikel 16 Absatz 1 der FFH-Richtlinie eins zu eins umgesetzt werden.