Ende März veranstaltete der Landesjagdverband Hessen gemeinsam mit der Hessischen Landjugend und dem Hessischen Bauernverband eine Informationsveranstaltung zur Wildtierrettung. Gezeigt wurden Methoden zur Vergrämung und Rettung von Wildtieren vor der Mahd. Mit dabei waren Landwirte, Jäger und engagierte Bürger, die das Thema sachlich diskutierten.
Rechtsanwalt Björn Schöbel vom Hessischen Bauernverband erörterte in seinem Vortrag die jagd- und tierschutzrechtlichen Grundlagen. Er zitierte aus dem § 1 TierSchG, in dem steht, „dass der Mensch aus seiner Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen hat. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Vor diesem Hintergrund erörterte der Jurist Sachverhalte, unter denen Landwirten, die Rehkitze ausgemäht haben, nicht unerhebliche Strafen drohen.
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