Windhundverfahren oder doch nicht?

Milchbauern, die ihre Milcherzeugung reduzieren und im Rahmen des EU-Programms über 150 Mio. € einen Antrag auf Ausgleich stellen, müssen möglicherweise mit einem niedrigeren Auszahlungsbetrag kalkulieren. Zumindest schloss der stellvertretende Leiter der Landwirtschaftsabteilung der EU-Kommission, Joost Korte, dies bei der Vorstellung des neuen Hilfspakets für die Milchbauern am Dienstag vergangener Woche (30.8.) im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments nicht aus.

Wie Korte berichtete, sollen die insgesamt für die Verringerung der Milchproduktion vorgesehenen 150 Mio. € im Windhundverfahren gewährt werden. Das Geld könne also schon kurz nach dem Start am 21. September und vor dem Ende der Laufzeit, Ende Marz 2017, ausgeschöpft sein, sagte der Niederländer gegenüber den EU-Agrarpolitikern. Landwirte, die zwischen Oktober und Dezember die Milchmenge im Vergleich zum Vorjahr drosselten, würden bei Genehmigung ihres Antrages spätestens 90 Tage nach Abschluss der Kürzungsperiode das Geld erhalten. Korte erklärte jedoch auch, dass die Kommission einen Koeffizient zur Reduzierung der Mengen nutzen werde, sollten die Anträge das Fördervolumen insgesamt übersteigen. Die 14 Cent/kg seien fest, aber der Landwirt ­erhalte dieses Geld möglicherweise für eine geringere Menge als beantragt. Im Ausschuss stieß dies auf scharfe Kritik: Mehrere Europaabgeordnete monierten, dass dann für die Landwirte keine Planungssicherheit mehr bestehe. Die Landwirte wüssten nicht, mit welchen Mitteln sie genau aus dem Topf rechnen könnten.