Bei der Sortenwahl für Wintergetreide orientieren sich die meisten Betriebe überwiegend am Ertragspotenzial der Sorten und den für sie relevanten Anbaueigenschaften. Regelmäßig zeigt sich allerdings, dass eine abschlagsfreie Vermarktung der erzeugten Ware nur dann garantiert ist, wenn auch die vom Handel geforderten Qualitäten erreicht werden. Auf die Sorte und den Standort kommt es an. Johannes Roeb, Landwirtschaftskammer NRW, gibt einen Überblick.
Qualität ist immer im Zusammenhang mit dem Standort und der an den Bestand angepassten Kulturführung zu sehen und lässt sich durch eine gezielte Sortenwahl beeinflussen. Allgemein wird für abgeliefertes Getreide meist eine Kornfeuchte von unter 14,5 % und ein Besatz mit Fremdstoffen von weniger als 2,0 % gefordert. Bruch- und Schmachtkorn sollten zu weniger als 5,0 %, Fremdgetreide und Auswuchs zu weniger als 2,0 % enthalten sein. Bei zu feuchter oder verschmutzter Ware können Trocknungs- und gegebenenfalls auch Reinigungskosten anfallen. Darüber hinaus enthalten die Einkaufsvereinbarungen des Handels individuelle Preisabzüge und Stoßgrenzen, ab denen die Ware nicht mehr angenommen wird.
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