Wissenschaftlicher Blick auf die GAP

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Zum Schutz der Artenvielfalt sind an die Förderung im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hohe Grundanforderungen durch die Konditionalität zu stellen. Dazu gehört unter anderem die Herausnahme von mindestens 5 % der landwirtschaftlichen Betriebsflächen aus der Bewirtschaftung, die anschließend dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden sollten.

Das ist eine der Empfehlungen, die ein Team von 300 Wissenschaftlern aus 22 Mitgliedstaaten in Abstimmung mit der EUKommission erarbeitet hat. Die Forscher raten außerdem zu einem Rückschrittsverbot; es sollte also keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes von Lebensräumen wie etwa Grünland zugelassen werden. Darüber hi­naus sollten als Öko-Regelungen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die sich nachweislich als wirksam erwiesen hätten. Zudem sollte nach Ansicht der Wissenschaftler den Agrarumweltprogrammen als effektivste Maßnahme zum Schutz der Biodiversität eine hohe Priorität bei der Budgetierung agrarumweltpolitischer Förderinstrumente der GAP eingeräumt werden. Schließlich empfehlen die Forscher ein Punktesystem, um den Nutzen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu vergüten, sowie eine großräumige Planung der Maßnahmen und die Förderung der Zusammenarbeit der Landwirte, da Pflanzen und Tiere sich nicht an die Grenzen einzelner Betriebe hielten.