Bis ins hohe Alter zu Hause auf dem Hof und in der Familie leben dürfen – das wünschen sich die meisten Menschen. Ein möglichst barrierefreies Wohnumfeld kann maßgeblich dazu beitragen.
Spätestens, wenn das Alter die Mobilität zunehmend einschränkt, beschäftigen sich Menschen mit dem Thema Barrierefreiheit in Wohnung oder Haus. Wer behindert, krank, pflegebedürftig oder auf eine persönliche Assistenz angewiesen ist, unter Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen leidet, kennt die Herausforderungen des alltäglichen Wohnens: Ist der Eingang schwellenfrei? Sind höhere Etagen mit Rollator oder Rollstuhl erreichbar? Ist in den Räumen und Fluren genug Platz zum Wenden? Komme ich an die Lichtschalter und Fenster? Kann ich die Küchenarbeitsplatte nutzen? Komme ich ohne Sturzgefahr in die Dusche und auf die Toilette?
Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert Barrierefreiheit folgendermaßen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
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