Wolf: Bewegt sich was?

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Eine aktive Regulierung von Wolfsbeständen, die über eine Entnahme von Problemtieren hinausgeht, ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Erstellt hat es der Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, Prof. Michael Brenner, im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP will das im Koalitionsvertrag fixierte, europarechtskonforme und regional differenzierte Bestandsmanagement beim Wolf nun vorantreiben. Laut Medienberichten will auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Abschuss von Wölfen erleichtern. „Abschüsse von Wölfen nach Rissen müssen schneller und unbürokratischer möglich sein“, sagte die Grünen-Politikerin der Tageszeitung Die Welt. Wenn Dutzende Schafe gerissen werden und verendet auf der Weide liegen, sei das eine Tragödie für jeden Weidetierhalter und eine ganz große Belastung für die Betroffenen. Sie bräuchten daher mehr Unterstützung und Sicherheit. Lemke kündigte für Ende September an, konkrete Vorschläge zu präsentieren.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad hat die Aussagen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zum Wolf als „ein wichtiges Signal für die Weidetierhaltung, den Küsten- sowie den Umwelt- und Artenschutz in Deutschland“ begrüßt. Es sei erfreulich, dass die grüne Chefin des Umweltressorts „endlich ihre Blockade gegen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag aufzugeben scheint“. Die Ampelkoalition habe sich im Koalitionsvertrag bereits grundsätzlich auf ein Wolfsmanagement verständigt. Das vorgestellte Gutachten würde aufzeigen, „wie eine EU-rechtlich zulässige Lösung aussehen kann“. Diese betrachtet aber nur die derzeit geltende Rechtslage. Demnach sei sowohl eine Neuregelung über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch über das Bundesjagdgesetz (BJagdG) möglich. Der Gutachter schlägt ein aktives Wolfsmanagement vor, das auf einem vom Gesetzgeber definierten „Akzeptanzbestand“ basiert, also einer Bestandsgröße, die den günstigen Erhaltungszustand wahrt und gesellschaftlich akzeptiert wird. Dafür müsse zunächst die aktuelle Anzahl an Wölfen bundesweit ermittelt und dann jährlich ein – wie er es nennt – „Akzeptanzkorridor“ festgelegt werden. Dabei seien auch Entnahmen von Problemwölfen zu bedenken, die aufgrund von Schutzmaßnahmen nötig werden.

Derweil denkt auch die EU-Kommission darüber nach, den Kurs in Sachen Wolf zu ändern. Seit Dienstag hat sie ihre Konsultationen zu dem Thema ausgeweitet und fordert Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, ihr bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden (EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu). Auf der Grundlage der erhobenen Daten will die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren.

AgE/ds