Wolf: Bund belässt es beim Alten

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Anders als die EU-Kommission plant die Bundesregierung keine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus des Wolfs abhängig von der Populationsentwicklung innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die Ende November erfolgt ist und jetzt veröffentlicht wurde. Die Bundesregierung verwies darin auch auf die Antwort der damals noch schwarz-roten Vorgängerregierung im Januar 2021 auf eine Anfrage der damals oppositionellen FDP-Fraktion.

In dieser war betont worden, dass nach der FFH-Richtlinie der Wolf in Deutschland eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse sei. Außerdem sehe die Richtlinie auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin Schutzmaßnahmen vor. Schließlich sei eine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen. In diesem Punkt ist die Politik auf EU-Ebene in den zurückliegenden Wochen in Bewegung geraten. Das Europaparlament verabschiedete Ende November eine Entschließung, wonach der Zustand der gesamteuropäischen Wolfspopulation eine Lockerung der Schutzvorgaben für den Wolf rechtfertigt. Anfang Dezember kündigte EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen an, den aktuellen Schutzstatus des Wolfs in der EU zu überprüfen. Von der Leyen beschäftigt der Wolf inzwischen auch persönlich. Seit voriger Woche steht durch genetische Analysen fest, dass ihr Pony „Dolly“ Anfang September einem Wolf zum Opfer gefallen ist.